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Wie lange Pause zwischen Feuerwehreinsatz und Arbeit?

Raphael Löffler
Raphael Löffler
2025-08-01 06:16:07
Anzahl der Antworten : 14
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Im Rahmen der einsatzbedingten Freistellung muss nach dem Einsatz soviel Zeit zum Schlaf bzw. zur Erholung belassen werden, wie zur Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit erforderlich ist. Die Feuerwehrangehörigen sind im Einsatzfall besonders hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Da die Dauer der Einsätze, die an die Feuerwehrangehörigen gestellten physischen und psychischen Anforderungen sowie die persönlichen Folgen des Einsatzgeschehens von Einsatz zu Einsatz sehr unterschiedlich sind, hat der Gesetzgeber bewusst auf eine starre Regelung verzichtet. Somit kann der Einsatzleiter unter Berücksichtigung der konkreten Einsatzbedingungen für jeden Feuerwehrangehörigen individuell und nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderliche Ruhe- und Erholungszeit festlegen. Der Freistellungszeitraum umfasst dabei den Zeitraum von der Alarmierung bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Betroffene wieder arbeitsfähig zur Verfügung steht. Aus Gründen der Fürsorgepflicht sowohl der Träger des Brandschutzes als auch im Hinblick auf die Unfallverhütung muss darauf geachtet werden, dass den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Einsatz ausreichende Ruhe- und Erholungszeiten zur Verfügung stehen.
Sigrid Busch
Sigrid Busch
2025-07-24 06:13:36
Anzahl der Antworten : 17
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Für die Ermittlung des angemessenen Zeitraums nach Einsätzen, in dem keine Pflicht zur Arbeitsleistung besteht, ist zwischen Tages- und Nachteinsätzen zu unterscheiden. Ob der Feuerwehrdienstleistende nach Tageseinsätzen eine Ruhezeit benötigt, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Nach Nachteinsätzen soll die Ruhezeit der Zeit der geopferten Nachtruhe entsprechen. Zum Beispiel endet bei einem Einsatz bis 23.00 Uhr die Ruhezeit um 7.00 Uhr.
Mohamed Möller
Mohamed Möller
2025-07-24 03:46:01
Anzahl der Antworten : 8
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Nach Einsätzen in den Nachtstunden hat der Einsatzleiter zu gewährleisten, dass den Einsatzkräften so viel Zeit zur Erholung belassen wird, wie zur Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit erforderlich ist. Ein Anhaltspunkt für die Dauer der Ruhezeit sollte die Zeit der geopferten Nachtruhe sein. Ob Feuerwehrangehörige nach Einsätzen am Tage eine Ruhezeit benötigt, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. BSP: Alarmierung um 02:15 Uhr; Einsatzende 02:35 Uhr ; Einsatzart Fehlalarm - Zu empfehlende Ruhezeit bis zur Aufnahme einer hauptberuflichen Tätigkeit ca. 30 Minuten. BSP: Alarmierung um 23:45 Uhr; Einsatzende 05:15 Uhr ; Einsatzart Großbrand ; Zu empfehlende Ruhezeit bis zur Aufnahme einer hauptberuflichen Tätigkeit ca. 5,5 Stunden. Gleicher Einsatz wie oben, jedoch zwei Durchgänge Atemschutz ca 6,5 Stunden - also 11:45 Uhr. BSP: Alarmierung um 4:45 Uhr; Einsatzende 08:15 Uhr ; Einsatzart VU -Rot; Zu empfehlende Ruhezeit bis zur Aufnahme einer hauptberuflichen Tätigkeit ca.1,25 Stunden- also 09:30Uhr. Gleicher Einsatz wie oben, jedoch Unfallopfer ist Fam.Angehöriger / Nachbar / Wehrmitglied /...; Kamerad ist psychisch stark betroffen - Notfallselsorger!- Überführung in ärztliche Behandlung / stark verlängerte Ruhezeit.