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Wem gehören die Friedhöfe?

Anita Ullrich
Anita Ullrich
2025-07-27 15:41:27
Anzahl der Antworten : 14
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Das bayerische Bestattungsgesetz bestimmt, dass Träger eines Friedhofs eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein muss. Deshalb gibt es in Bayern grundsätzlich nur Friedhöfe der Gemeinden, der Kirchen und derjenigen Religionsgemeinschaften, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen. Kommunale Friedhöfe erfüllen die Gemeinden die Aufgabe der schicklichen Totenbestattung, die ihnen in der Verfassung zugewiesen wird. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, haben ein verfassungsmäßiges Recht, Friedhöfe zu errichten und zu unterhalten. Jüdische Verstorbene werden auf eigenen Friedhöfen der jüdischen Kultusgemeinden bestattet.
Swetlana Völker
Swetlana Völker
2025-07-27 12:41:22
Anzahl der Antworten : 10
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Aus den bei uns vorhandenen Unterlagen geht hervor, dass der Friedhof auf Frauenchiemsee der Pfarrei Frauenchiemsee und der Gemeinde Chiemsee gemeinsam gehört. Diese Unterlagen stammen aus der Zeit vor 1960. Neuere Unterlagen, aus denen etwa eine Übertragung des pfarrlichen Anteils an die Gemeinde hervorginge, gibt es laut Gröbner nicht. Deshalb sind wir bisher davon ausgegangen, dass der Friedhof weiterhin Pfarrei und Gemeinde gemeinsam gehört. Das Ordinariat meint, dass der Friedhof der Kirche gehört, aber das stimmt nicht. Die Verwaltung habe recherchiert und könne beweisen, dass die Kommune Chiemsee die alleinige Eigentümerin ist. So habe das Grundbuchamt in Rosenheim bestätigt, dass der Friedhof allein der Gemeinde gehört. Wir haben aktuell einen Grundbuchauszug und weitere Unterlagen von der Gemeinde erhalten, das Ordinariat werde sie nun prüfen.