Sind Friedhöfe öffentlicher Raum?

Heinz-Josef Funk
2025-07-27 15:48:46
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Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen, ihrem rechtlichen Charakter nach sind sie unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts. Bei den kommunalen Friedhöfen handelt es sich um Gemeindeanstalten, sodass jeder Gemeindeeinwohner ein Recht auf Benutzung nach den von der Gemeinde festgelegten Voraussetzungen und Bedingungen hat. Ein Grundstück erhält seine Eigenschaft als Friedhof durch Widmung. Das Friedhofsgrundstück ist zwar eine öffentliche Sache, die Friedhöfe stehen aber im privatrechtlichen Eigentum der Gemeinde. Friedhöfe von Kirchengemeinden, denen gem. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV der verfassungsrechtlich garantierte Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft zukommt, sind öffentliche Sachen im Kirchengebrauch.