Wer ist für den betrieblichen Brandschutz verantwortlich?

Gaby Groß
2025-07-31 07:45:36
Anzahl der Antworten
: 7
Der Gesetzgeber fordert von Betrieben klare Regelungen zur Organisation des Brandschutzes. Eine gut strukturierte betriebliche Brandschutzorganisation ist das Rückgrat eines effektiven Brandschutzkonzepts. Sie stellt sicher, dass alle Maßnahmen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz koordiniert und regelmäßig überprüft werden. Gut ausgebildete Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer tragen dabei erheblich zur Sicherheit im Unternehmen bei. Eine klar definierte Brandschutzorganisation bietet den bestmöglichen Schutz. Zum organisatorischen Brandschutz zählen alle betrieblichen Regelungen, die zur Brandvermeidung beitragen.

Andreas Forster
2025-07-31 05:53:38
Anzahl der Antworten
: 15
Der betriebliche Brandschutz liegen generell im Verantwortungsbereich der Unternehmerin oder des Unternehmers sowie beauftragten Personen.
Jedoch ist es für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Sachschäden durch Brände und Explosionen besonders wichtig, dass alle Beteiligten des Unternehmens umfassend geschult und informiert werden.
Ergänzend können Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzhelfer zum betrieblichen Brandschutz beraten und die getroffenen Maßnahmen überwachen.
Vorgesehen ist, dass Brandschutzbeauftragte im Betrieb eingesetzt werden und der Unternehmerin oder dem Unternehmer unmittelbar unterstellt sind.

Kaspar Hiller
2025-07-31 03:52:26
Anzahl der Antworten
: 16
Werden durch einen Arbeitgeber in einer Arbeitsstätte Beschäftigte beschäftigt, ist arbeitsschutzrechtlich immer der Arbeitgeber bzw. Unternehmer der Beschäftigten in dem Gebäude verantwortlich.
Der Arbeitgeber bleibt aber grundsätzlich für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten verantwortlich.
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
Dazu gehört z. B. die Ausrüstung der Arbeitsstätte mit Brandschutz- bzw. Feuerlöscheinrichtungen und die Organisation des Brandschutzes im Betrieb.