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Welche Regelungen enthält die Brandschutzordnung im Betrieb?

Isabella Ludwig
Isabella Ludwig
2025-08-08 16:48:56
Anzahl der Antworten : 13
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Die Brandschutzordnung enthält Regelungen, wie sich Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebs im Brandfall verhalten sollten. Außerdem führt sie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden auf. Der Teil A richtet sich an alle Menschen, die in dem Gebäude sein können und regelt das Verhalten im Brandfall. Der Teil B ist spezifisch und richtet sich an alle intern im Unternehmen Beschäftigten, er regelt die Brandverhütung, Flucht- und Rettungswege und das Verhalten zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung. Der Teil C geht primär um die Brandprävention und richtet sich an Mitarbeitende mit besonderen Brandschutzaufgaben. Es sollten Maßnahmen zur Brandverhütung, Alarmierung und Meldung, Sicherheitsmaßnahmen für alle Menschen, die sich im Gebäude aufhalten, Maßnahmen zur Löschung eines Brandes, Vorbereitung und Unterstützung des Feuerwehreinsatzes und Nachsorge berücksichtigt werden.
Alice Voigt
Alice Voigt
2025-07-31 07:37:31
Anzahl der Antworten : 10
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Die Brandschutzordnung legt fest, welche Inhalte und Maßnahmen in einer Brandschutzordnung enthalten sein müssen und welche Anforderungen an die Erstellung, Aktualisierung und Dokumentation der Brandschutzordnung gestellt werden. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 gliedert sich in drei Teile, die an unterschiedliche Personengruppen gerichtet sind. Teil 1 der Brandschutzordnung "Verhalten im Brandfall" richtet sich an alle Personen, die sich im betreffenden Gebäude aufhalten. Teil 2 der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten und keine besonderen Brandschutzaufgaben haben. Teil 3 der Brandschutzordnung richtet sich an Personen, die neben ihren allgemeinen Aufgaben und Pflichten mit besonderen Aufgaben im Brandschutz betraut sind. Die Reihenfolge der Inhalte der Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 genau vorgegeben. Die Erstellung einer Brandschutzordnung darf von Personen oder Institutionen erfolgen, die über entsprechende Fachkenntnisse im Bereich des Brandschutzes verfügen. Die DIN 14096 legt großen Wert darauf, dass die Brandschutzordnung stets auf dem aktuellen Stand ist. Die Überprüfung muss mindestens alle zwei Jahre erfolgen. Die Unterweisung der Brandschutzordnung Teil B muss mindestens einmal im Jahr erfolgen und dokumentiert werden. Auch bei der Brandschutzordnung Teil C muss die Unterweisung mindestens einmal im Jahr erfolgen und dokumentiert werden.

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