Die Angaben in der Betriebsanleitung der Herstellfirma zur bestimmungsgemäßen Verwendung und zu möglichen Verwendungseinschränkungen müssen beachtet werden.
Der Schleifbock muss so befestigt werden wie von der Herstellfirma angegeben, um die Standsicherheit zu gewährleisten.
Es dürfen nur Schleifkörper verwendet werden, die für die Maschine und die Arbeitsaufgabe geeignet sind.
Die maximal zulässige Arbeitshöchstgeschwindigkeit der Schleifscheiben muss unbedingt beachtet werden.
Schleifböcke mit einer Schleifscheibenumfangsgeschwindigkeit über 50 m/s müssen mit einer zusätzlichen Innenschutzhaube ausgerüstet sein.
Vor dem Aufspannen einer keramischen Schleifscheibe ist eine Klangprobe durchzuführen, um mögliche Risse in der Schleifscheibe zu erkennen.
Nach dem Aufspannen sollte ein Probelauf durchgeführt werden.
Während des Probelaufs darf sich niemand im Streubereich befinden.
Die maximale Spaltbreite zwischen dem Schleifkörper und der Schutzhaube oder der Werkstückauflage muss nachgestellt werden.
Der Schleifbock muss regelmäßig geprüft werden.
Defekte Maschinen oder Maschinen mit demontierten Schutzeinrichtungen dürfen nicht verwendet werden.