:

Was war die Berufsgenossenschaft Papierindustrie?

Rita Baumgartner
Rita Baumgartner
2025-10-31 17:04:22
Anzahl der Antworten : 10
0
Die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung war eine gewerbliche Berufsgenossenschaft in Deutschland und somit Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die BGDP war zuständig für Druck, Papierverarbeitung, Kunststoffverarbeitung, Fotografie und Grafik. Die Berufsgenossenschaft entstand am 26. August 1949 aus einem Zusammenschluss der Buchdrucker-Berufsgenossenschaft und der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft. Die Buchdrucker waren die erste Berufsgruppe, die eine Berufsgenossenschaft gegründet hatten, und zwar am 7. Januar 1885. Zum 1. Januar 2010 schloss sie sich mit weiteren Berufsgenossenschaften zur Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse zusammen.
Sina Beck
Sina Beck
2025-10-31 15:57:24
Anzahl der Antworten : 13
0
Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei der BG RCI sind alle Unternehmen aus den Branchen Baustoffe - Steine - Erden, Bergbau, Chemische Industrie, Lederindustrie, Papierherstellung und Ausrüstung sowie Zucker versichert. Die BG RCI ist 2010 aus der Fusion der Berufsgenossenschaften Bergbau, Chemie, Lederindustrie, Papiermacher, Steinbruch und Zucker entstanden.
Hanno Bachmann
Hanno Bachmann
2025-10-31 14:49:30
Anzahl der Antworten : 11
0
Die Berufsgenossenschaft der Papierindustrie war eine der Berufsgenossenschaften, die am 1. Januar 2010 in der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) aufging. Die BG RCI ist zuständig für Unternehmen der Branchen Bergbau, Baustoffe – Steine – Erden, Chemische Industrie, Lederindustrie, Papierherstellung und Ausrüstung sowie Zucker. Die BG RCI hat als gewerbliche Berufsgenossenschaft den gesetzlichen Auftrag, Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten erbringt die Berufsgenossenschaft Leistungen zur Rehabilitation und Entschädigungsleistungen. Die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Unternehmer allein. Im Gegenzug übernehmen die Berufsgenossenschaften in jenen Schadensfällen die privatrechtliche Haftung der Unternehmen.