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Dürfen Brandschutztüren offen stehen?

Sieglinde Keßler
Sieglinde Keßler
2025-11-18 08:26:06
Anzahl der Antworten : 21
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Damit sie im Brandfall wirklich geschlossen sind, dürfen Rauch- und Brandschutztüren auf keinen Fall verkeilt, festgebunden oder sonst wie festgesetzt werden. Die wiederkehrenden "Argumente" sind z. B.: die Tür ist mir zu schwer, ich habe keine Hand frei oder muss einen Wagen o. Ä. mitführen, die geschlossene Tür erschwert die Kommunikation oder die Lüftung und soll deshalb offen bleiben, wir schließen die Tür immer bei Geschäftsschluss, tagsüber merken wir ja, wenn Gefahr droht.
Lothar Petersen
Lothar Petersen
2025-11-08 17:48:18
Anzahl der Antworten : 12
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Brandschutztüren oder Rauchschutztüren dürfen niemals mit einem Holzkeil, Seilen, Kabelbindern o.ä. offen gehalten werden. Wer eine Brand- oder Rauchschutztür mit einem Keil offen hält, macht sich strafbar. Die Tür darf aber nicht mit Holzkeilen, Seilen, Kisten o.Ä. aufgehalten werden, auch nicht „nur mal eben kurz“ oder „geht ja ganz schnell“ oder „ist ja gleich wieder weg“. Betreiber von Versammlungsstätten, Arbeitgeber und Verantwortliche haben dafür zu sorgen, dass Brandschutz- und Rauchschutztüren ordnungsgemäß geschlossen oder zulässige Feststellanlagen verbaut sind. Eine sog. Feststelleinrichtung ist so gebaut, dass die Brand- oder Rauchschutztür im Regelbetrieb offenbleibt und sich erst im Brandfall automatisch schließt.

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Marek Schrader
Marek Schrader
2025-10-31 21:23:52
Anzahl der Antworten : 12
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Brandschutztüren dürfen daher nicht unterkeilt und dadurch ständig offen gehalten werden. Wer die Brandschutztüren z. B. für Materialtransporte kurzzeitig blockiert, damit sie offen bleiben, ist verpflichtet, sie nach Beendigung der Arbeiten wieder ordnungsgemäss zu schliessen. In brandabschnittsbildenden Bauteilen sind Durchgänge und andere Öffnungen mit feuerwiderstandsfähigen Brandschutzabschlüssen abzuschliessen. Brand- und Rauchabschlüsse welche aus betrieblichen Gründen offengehalten werden, sind mit einer automatischen Schliessvorrichtung auszurüsten.
Theresa Dietz
Theresa Dietz
2025-10-31 21:21:03
Anzahl der Antworten : 15
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Please verkeilen Sie bitte nie Brand- oder Rauchschutztüren. Es ist offensichtlich, dass eine offene Rauch- oder Brandschutztüre in einem Gebäude den kompletten Brandschutz verhindert und eine unkontrollierte Ausbreitung eines Feuers riskiert. Daher ist es elementar, dass Feuerabschlüsse immer und wirklich immer regulär geschlossen sind. Daher: Verkeilen Sie bitte nie Brand- oder Rauchschutztüren.

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Monique Lindemann
Monique Lindemann
2025-10-31 20:57:34
Anzahl der Antworten : 14
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Das Offenhalten ohne spezielle Feststellanlagen ist nicht erlaubt. Brandschutztüren müssen selbstschließend sein, um im Ernstfall automatisch ihre Funktion zu erfüllen. Rauchschutztüren müssen selbstschließend sein, um im Ernstfall automatisch ihre Funktion zu erfüllen.