:

Gefahrenabwehr der Feuerwehr: Was genau ist das?

Edwin Berg
Edwin Berg
2025-07-19 13:26:46
Anzahl der Antworten : 14
0
Die kommunalen Feuerwehren mit mehr als einer Million Feuerwehrmännern und Frauen sind das Rückgrat der Gefahrenabwehr. Sie nehmen mit den Aufgabenbereichen Brandschutz, Technische Hilfeleistung und ABC-Gefahrenabwehr auch im Katastrophenschutz die Aufgaben wahr, die den Kommunen bereits über die Brandschutzgesetze der Länder als Pflichtaufgaben zugewiesen sind.
Claus-Dieter Reinhardt
Claus-Dieter Reinhardt
2025-07-06 11:58:38
Anzahl der Antworten : 19
0
Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren, die von Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung. Die Gefahrenabwehr soll mit Abwehrmaßnahmen Sicherheit erzeugen und labile Lagen stabilisieren. Inhalt der Gefahrenabwehr ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung. Die Gefahrenabwehr zur Gewährleistung der Technischen Sicherheit umfasst alle Maßnahmen zur Verhinderung der Bedrohung von Menschen, Tieren und Sachgütern durch technische Fehlfunktionen.
Karola Hahn
Karola Hahn
2025-07-06 08:11:01
Anzahl der Antworten : 6
0
Eine der wichtigsten Aufgaben der Feuerwehr ist die Gefahrenabwehr. Dabei ist ein sehr breites und vielfältiges Spektrum an Gefahren zu bearbeiten. Zu den Aufgaben der Gefahrenabwehrplanung gehören: grundhafte und fortwährende Analyse des Gefahrenpotentials der Landeshauptstadt Erfurt (z.B. durch Brände, Explosionen, Unfälle, Unwetter, ABC-Gefahrstoffe, Katastrophenfälle), Erarbeiten von Konzepten zur Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und -technik, Planung von Feuerwehrstandorten, Erstellen und Fortschreiben der Alarm- und Ausrückeordnung, Erarbeitung von Einsatztaktiken und Feuerwehreinsatzplänen für besondere Einsätze, Gefahrenanalyse und Einsatzplanung von Großveranstaltungen, Planung und Organisation der überörtlichen Hilfe, Datenversorgung des Einsatzleitsystems, Planung und Durchführung von Übungen, Stellungnahmen zu Baustellen auf öffentlichen Bereich, Zusammenarbeit mit der Polizei, Abstimmung mit angeschlossenen Behörden bei komplexen Projekten, Planung von Maßnahmen und Technik zur Katastrophenabwehr (Unwetterfolgen, Unfälle und Ereignisse größeren Umfangs) und Planung von Maßnahmen und Technik zum Bevölkerungsschutz. Die beschriebenen Aufgaben beinhalten die wichtigsten Inhalte der Gefahrenabwehrplanung.
Ludwig Albers
Ludwig Albers
2025-07-06 08:00:52
Anzahl der Antworten : 10
0
Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zum Vermeiden von Gefahren, die durch Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung. Die Gefahrenabwehr soll mit Abwehrmaßnahmen Sicherheit erzeugen und labile Lagen stabilisieren. Inhalt der Gefahrenabwehr ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung. Die Gefahrenabwehr zur Gewährleistung der technischen Sicherheit umfasst alle Maßnahmen zur Verhinderung der Bedrohung von Menschen, Tieren und Sachgütern durch technische Fehlfunktionen. So ist ein Brand das technische Nichtvorhandensein von lebenswichtigen Voraussetzungen, wie z. B. der ausgeglichene Sauerstoffhaushalt oder die mit dem Leben vereinbare Umgebungstemperatur.
Ortrud Conrad
Ortrud Conrad
2025-07-06 06:36:17
Anzahl der Antworten : 11
0
Der Brandschutzdienststellen dienen hier unter anderem der Abwehr konkreter Gefahren, die durch den vorhandenen oder geplanten Gebäudezustand und/oder besondere Betriebsabläufe entstehen können. Dazu gehören bauliche, anlagentechnische und betriebliche Handlungen, die eine Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer verhindern, eine schnelle Rettung von Menschen und Tieren sicherstellen, sowie eine wirksame Brandbekämpfung durch die Feuerwehr ermöglicht. Der Bereich Vorbeugende Gefahrenabwehr beschäftigt sich mit Maßnahmen, die helfen sollen Brände zu vermeiden, die Bevölkerung über etwaig notwendig werdenden Verhaltensweisen zu informieren, Kontrolle von Fachplanern in Form von Beratungen, verfahrensbegleitende Beratung der Bauordnungsbehörden; aber auch mit der notwendigen Informationsaufbereitung und Weitergabe an die Einsatzkräfte der Feuerwehr.