Was, wenn die Ummeldung zu spät ist?

Hans Georg Winter
2025-08-24 18:30:42
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: 8
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Informieren Sie die zuständige Behörde erst nach drei Wochen oder mehreren Monaten, gilt dies somit als zu spät umgemeldet und kann Sanktionen nach sich ziehen.
Eine Strafe für eine verspätete Ummeldung droht nicht, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Laut BMG müssen Personen, die sich nicht umgemeldet haben, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro befürchten.
Verstreichen also mehr als 14 Tage, haben Sie sich zu spät ab- oder umgemeldet.
Denn lau dem BMG liegt in einem solchen Fall eine Ordnungswidrigkeit vor.
Wer nicht fristgerecht umgemeldet ist, riskiert gemäß § 54 BMG ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro.
Wie hoch die Geldbuße für eine verspätete Ummeldung konkret ausfällt, liegt allerdings im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters.
War es etwa aufgrund einer Überlastung der Ämter gar nicht möglich, zeitnah einen Termin für den Behördengang zu erhalten, können die Beamten auch auf eine Sanktion verzichten, weil Sie sich zu spät umgemeldet haben.
Droht doch ein Bußgeld, liegt dieses bei geringen Abweichungen bei der Ummeldefrist üblicherweise bei 10 bis 30 Euro.
Haben Sie die Ummeldung hingegen länger vergessen, zeigt sich dies unter Umständen auch an der Geldsanktion, sodass diese ggf. dreistellig ausfällt.
Da es mitunter aber nicht leicht ist, zeitnah einen Termin bei den Ämtern zu erhalten, reicht es unter Umständen bereits aus, wenn Sie innerhalb der Frist einen passenden Termin vereinbaren.

Kaspar Hiller
2025-08-18 01:38:37
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: 16
Sowas kann ein Bußgeld geben.
Nun ist es aber so, dass nicht jede Behörde dafür Bußgelder ausstellt auch wenn sie es könnten.
Evtl. hast du da ja Glück.
Meldet man sich bei uns 9 Monate zu spät um kostet es dich 68,50 EUR.
Da WIR aber erst seit Anfang Juni wieder normale Sprechzeiten haben, wird das erst ab Juni bei uns angerechnet.
Da kommen wir auf 5 Monate und 53,50 EUR Bußgeld.
Ummeldefrist bei Wohnungswechsel sind 2 Wochen, Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, wird ein Ordnungsgeld fällig.
Und diese Strafzahlung ist gar nicht so gering.
Bis zu 500 Euro müssen Sie bezahlen, wenn Sie die zwei Wochen verstreichen lassen.
Allerdings gilt in vielen Gemeinden und Städten eine Toleranzregel.
Dazu sind die Ämter teilweise stark überlastet.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.
Am Besten klärst du die Sache direkt auf, entschuldigst dich, und alles wird gut.
Der Ton macht die Musik.
Vllt. kannst du das abbügeln mit Hinweis enges Terminfenster, Corona, blabla.
Und ich denke, so heiss, wie gekocht wird nicht gegessen.

Henry Glaser
2025-08-13 11:24:59
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: 19
Du riskierst ein Bußgeld von bis zu 1.000€. Wie hoch der Betrag genau ist, hängt davon ab, wie weit Du die Frist überschritten hast oder auch, ob Du falsche Angaben gemacht hast. Falls Du dadurch die Meldefrist nicht einhalten kannst, ist das normalerweise kein Problem.

Nikola Anders
2025-08-02 21:34:59
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: 9
Behörden können Ordnungsgelder verhängen, sofern ein Einzug in einer neuen Wohnung zu spät gemeldet wird.
Es steht den Ämtern aber auch frei, auf eine solche Strafe zu verzichten.
Dies wird letztlich im Einzelfall und von der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter vor Ort entschieden.
Auch bei der Höhe einer möglichen Strafzahlung kann es große Unterschiede geben.
Wer sich nicht rechtzeitig ummeldet, kann eine Strafe vom Amt bekommen.
Wenn die Ummeldefrist nicht eingehalten wird, kann eine Strafe von bis zu 1000 Euro verhängt werden.
Das Sanktionieren von zu späten Ummeldungen variiert von Ort zu Ort.
Letztlich können die Sachbearbeitenden selbst entscheiden, ob überhaupt ein Ordnungsgeld verhängt wird.
Sofern die Ummeldefrist nicht um viele Monate überschritten wurde, wird in vielen Fällen gar keine Strafe verordnet oder nur eine geringe von 10 bis 30 Euro.
Allerdings sollte man sich darauf nicht verlassen.
Fakt ist, dass die Ummeldefrist von 14 Tagen für alle gilt.
Und den Behörden steht es frei, Ordnungsgelder für zu späte Ummeldungen zu verhängen.
Das gilt auch für die Ummeldung des Autos.

Wiltrud Hennig
2025-07-29 13:16:18
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: 13
Mit der Ummeldung sollten Sie jedoch nicht zu lange warten: Wer die Frist von zwei Wochen verstreichen lässt beziehungsweise die Ummeldung vergisst, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Allerdings zeigen sich die Behörden diesbezüglich oft kulant. Bei einigen Tagen Verspätung wird meist kein Ordnungsgeld fällig, oder wenn doch, dann meist nur eine geringe Strafzahlung zwischen 10 und 30 Euro, wie Bußgeldkatalog.org informiert. Hinzu kommt, dass es oft lange Wartezeiten für einen Termin beim Bürgeramt gibt, gerade in vielen Großstädten. Wer erst Monate später einen Termin zum Ummelden ergattert, braucht sich auch hier in der Regel keine Sorgen wegen eines Bußgeldes machen.
Wer die Frist dafür nicht einhält, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Liane Schütze
2025-07-17 03:23:37
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: 11
In der Regel dauert die Bearbeitungszeit bei der Ummeldung auf dem Postweg bis zu zwei Wochen, während eine persönliche Vorstellung beim Amt sofort bestätigt wird.
Hierbei ist darauf zu achten, dass eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beigelegt wird.
Neben der Möglichkeit, den Antrag persönlich einzureichen, bietet München bei der Ummeldung auch den Postweg an.
Das Antragsformular zum Ummelden findet man im betreffenden Einwohnermeldeamt oder auch online auf dem Webauftritt der Stadt München.
Zu den einzureichenden Unterlagen zählt neben dem Formular zur Ummeldung der Personalausweis oder Reisepass.