Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen auf den Weg zum zuständigen Einwohnermeldeamt machen. Von dieser Regelung gibt es kaum Ausnahmen. Überschreiten Sie die Frist um wenige Tage, zeigen sich die meisten Behörden kulant. Lassen Sie mehr Zeit verstreichen, riskieren Sie ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Die Ummeldung erfolgt meist persönlich. Eine postalische Voranmeldung ist nur in wenigen Bundesländern, Kreisen und Städten wie Bayern oder Köln möglich. Wenn Sie nicht selbst innerhalb der Frist zum Bürgeramt gehen können, dürfen Sie sich durch eine dritte Person vertreten lassen. Hierzu bedarf es einer schrittlichen, von Ihnen unterzeichneten Vollmacht. Um Ihren neuen Wohnsitz anzumelden, benötigen Sie das vollständig ausgefüllte, unterschriebene Meldeformular, einen gültigen Personalausweis, Ausweise weiterer anzumeldender Personen. Handelt es sich bei Ihrem neuen Zuhause um ein gemietetes Objekt, müssen Sie zusätzlich eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen.