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Ist das Hissen der deutschen Fahne verboten?

Birgitta Herbst
Birgitta Herbst
2025-07-18 11:42:49
Anzahl der Antworten : 16
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Grundsätzlich dürfen Sie die BRD-Flagge in einfachem Schwarz-Rot-Gold privat hissen. Ist aber zusätzlich ein Wappen – zum Beispiel eines Bundeslands, das Bundesschild oder der Bundesadler – abgebildet, könnte es Ärger geben. Diese offiziellen Dienstflaggen der Bundesbehörden dürfen nur von ihnen selbst verwendet werden. Wer das missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen. Während sportlicher Großereignisse wie der Fußball-EM müssen Sie in der Regel nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Hier wird die sogenannte Bundesflagge mit dem Wappen als "sozial adäquat geduldet".
Annegret Bayer
Annegret Bayer
2025-07-18 11:01:55
Anzahl der Antworten : 14
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Auf dem eigenen Grundstück darf grundsätzlich jeder Fahnen hissen oder Flaggen aufhängen. Als Privatperson müssen Sie keine Genehmigung zum Fahnen hissen einholen und dürfen Länderflaggen ebenso im Wind wehen lassen wie Bundesländerflaggen, beliebige Flaggen vom Sportclub oder individuell bedruckte Fahnen. Allerdings sind nur die reinen dreifarbigen Deutschlandflaggen erlaubt – ohne Bundesadler und ohne zusätzliches Wappen. Verboten sind weiterhin Fahnen mit einem nationalsozialistischen oder extremistischen Bezug, sowohl in farblicher Hinsicht als auch in Hinblick auf die entsprechenden Symbole. Darüber hinaus müssen Sie bei Fahnen im Kleingarten die jeweilige Satzung der Kleingartenanlage beachten.
Else Mayer
Else Mayer
2025-07-18 09:45:27
Anzahl der Antworten : 9
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Sobald das Schwarz-Rot-Gold ein Bundesadler ziert, droht unter Umständen ein hohes Bußgeld. Während der Fußball-EM gibt es Ausnahmen. Jetzt wehen sie wieder: An Autos, auf Balkonen und bei Fanmärschen sind Deutschland-Flaggen häufig zu sehen. Bei dieser Beflaggung drohen 1000 Euro Bußgeld.
Emmi Wolff
Emmi Wolff
2025-07-18 09:38:35
Anzahl der Antworten : 11
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Es ist erneut das weite Feld der Meinungsfreiheit, das in Deutschland sehr weit reicht. Erlaubt ist, was nicht verboten ist, und verboten ist in Sachen Flaggen sehr wenig. Das pure hissen im eigenen Garten alleine ist nicht per se verboten. Verboten sind Flaggen verfassungsfeindlicher Organisationen, also die Hakenkreuzflagge, um konkret zu werden. Dazu weitere Flaggen und Abzeichen des NS-Regimes. In den Randbereichen wird es komplex. Zum Beispiel bei der Reichskriegsflagge. Die wird gern als "Ersatzflagge" verwendet, direkt verboten ist sie aber nur in Österreich. In Deutschland kommt es auf den Kontext an. Die Reichskriegsflagge ist rechtlich ein historisches Dokument und die Flagge der Marine im Kaiserreich, so Anwalt Bahr. Die ist durch die Nationalsozialisten instrumentalisiert worden und wer sie zeigt, muss sehr auf den Kontext achten.
Klaus-Dieter Stadler
Klaus-Dieter Stadler
2025-07-18 08:38:53
Anzahl der Antworten : 15
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Deshalb steht jedermann die Führung der Bundesflagge frei - solange sie als staatliches Symbol nicht verunglimpft wird. Bis auf § 1 Abs.1 des Flaggenrechtsgesetzes vom 8. Februar 1951 gibt es für Bürger keine Flaggenführungspflicht und keine Vorgabe, wie die Bundesflagge gezeigt und geführt werden darf. Ob eine dauerhafte Beflaggung an Fassaden, in Fensterrahmen oder am Fahrzeug allerdings angezeigt ist, muss im Einzelfall beurteilt werden.