Ist das Hissen der deutschen Fahne verboten?

Ernst-August Graf
2025-08-19 00:47:11
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: 13
National- und Länderflaggen dürfen grundsätzlich aufgehängt werden, solange sie nicht verändert wurden. Die deutsche Nationalflagge dürfen Sie als Privatperson allerdings nur in einfachem Schwarz-Rot-Gold hissen. Bei Deutschlandflaggen mit Wappen oder Bundesadler handelt es sich nämlich um offizielle Dienstflaggen der Bundesbehörden, welche nur von diesen verwendet werden dürfen. Eine Missachtung dieser Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen kann. Die Nationalflaggen anderer Länder dürfen Sie ebenfalls in der neutralen Version, das bedeutet ohne Veränderungen, Wappen oder andere Symbole, hissen. Allerdings sollten Sie sich vorher erkundigen, ob auch das jeweilige Land das Hissen seiner Nationalflagge im Ausland gestattet.

Gertrude Engelhardt
2025-08-15 01:49:14
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: 14
Die Bundesflagge darf von jedermann jederzeit und überall verwendet werden. Eine Grenze zieht hier das Strafgesetzbuch mit dem Verbot der Verunglimpfung. Die Bundesdienstflagge ist den Bundesdienststellen vorbehalten. Im geschäftlichen Verkehr ist die Benutzung der Flagge zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen nicht ohne Genehmigung gestattet. Die Bundesfarben dürfen jedoch verwendet werden, sofern sie nicht als Flagge erscheinen.

René Roth
2025-08-03 19:47:30
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: 13
Die unerlaubte Verwendung mancher Fahnen stellt nach Gesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Euro belegt werden kann. Konkret ist damit die Deutschlandflagge mit dem Bundesadler gemeint, welche laut Bundesministerium des Innern und für Heimat ein Hoheitszeichen darstellt. Neben dem Bundeswappen und dem Bundesadler gehören dazu auch das Bundessiegel sowie die Bundesdienstflagge, heißt es weiter. Allerdings wird im gleichen Zuge darauf hingewiesen, dass bei nationalen Großereignissen wie der bevorstehenden EM in Deutschland eine Ausnahme gemacht wird. So wird die Nutzung der Bundesdienstflagge oder Bundesflagge mit Adler-Wappen als Ausdruck nationaler Verbundenheit als „sozialadäquat“ geduldet, heißt es im Protokoll Inland. Nach dem Turnier können Deutschlandfahnen einem aber Ärger einbringen.

Liesel Jacobs
2025-07-30 18:34:58
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: 17
Entgegen der weitverbreiteten Annahme ist das Zeigen der Deutschlandfahne mit Adler jedoch nicht grundsätzlich verboten. Das deutsche Gesetz verbietet nicht die Verwendung dieser Flagge als solche. Es ist wichtig zu betonen, dass die Verwendung der Flagge in bestimmten Kontexten, insbesondere wenn sie in Verbindung mit rechtsextremen oder nationalsozialistischen Ideologien steht, verboten sein kann. In solchen Fällen würde die Verwendung der Flagge als ein Symbol für Hass und Diskriminierung angesehen werden und gegen die deutschen Gesetze verstoßen. Die Deutschlandfahne mit Adler ist kein verbotenes Symbol an sich. Es ist jedoch wichtig, die historischen Zusammenhänge zu verstehen und die Flagge nicht in einem Kontext zu verwenden, der Hass oder Diskriminierung fördert.

Birgitta Herbst
2025-07-18 11:42:49
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: 16
Grundsätzlich dürfen Sie die BRD-Flagge in einfachem Schwarz-Rot-Gold privat hissen. Ist aber zusätzlich ein Wappen – zum Beispiel eines Bundeslands, das Bundesschild oder der Bundesadler – abgebildet, könnte es Ärger geben.
Diese offiziellen Dienstflaggen der Bundesbehörden dürfen nur von ihnen selbst verwendet werden.
Wer das missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Während sportlicher Großereignisse wie der Fußball-EM müssen Sie in der Regel nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Hier wird die sogenannte Bundesflagge mit dem Wappen als "sozial adäquat geduldet".

Annegret Bayer
2025-07-18 11:01:55
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: 14
Auf dem eigenen Grundstück darf grundsätzlich jeder Fahnen hissen oder Flaggen aufhängen. Als Privatperson müssen Sie keine Genehmigung zum Fahnen hissen einholen und dürfen Länderflaggen ebenso im Wind wehen lassen wie Bundesländerflaggen, beliebige Flaggen vom Sportclub oder individuell bedruckte Fahnen.
Allerdings sind nur die reinen dreifarbigen Deutschlandflaggen erlaubt – ohne Bundesadler und ohne zusätzliches Wappen.
Verboten sind weiterhin Fahnen mit einem nationalsozialistischen oder extremistischen Bezug, sowohl in farblicher Hinsicht als auch in Hinblick auf die entsprechenden Symbole.
Darüber hinaus müssen Sie bei Fahnen im Kleingarten die jeweilige Satzung der Kleingartenanlage beachten.

Else Mayer
2025-07-18 09:45:27
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: 9
Sobald das Schwarz-Rot-Gold ein Bundesadler ziert, droht unter Umständen ein hohes Bußgeld. Während der Fußball-EM gibt es Ausnahmen. Jetzt wehen sie wieder: An Autos, auf Balkonen und bei Fanmärschen sind Deutschland-Flaggen häufig zu sehen. Bei dieser Beflaggung drohen 1000 Euro Bußgeld.

Emmi Wolff
2025-07-18 09:38:35
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: 11
Es ist erneut das weite Feld der Meinungsfreiheit, das in Deutschland sehr weit reicht. Erlaubt ist, was nicht verboten ist, und verboten ist in Sachen Flaggen sehr wenig. Das pure hissen im eigenen Garten alleine ist nicht per se verboten. Verboten sind Flaggen verfassungsfeindlicher Organisationen, also die Hakenkreuzflagge, um konkret zu werden. Dazu weitere Flaggen und Abzeichen des NS-Regimes. In den Randbereichen wird es komplex. Zum Beispiel bei der Reichskriegsflagge. Die wird gern als "Ersatzflagge" verwendet, direkt verboten ist sie aber nur in Österreich. In Deutschland kommt es auf den Kontext an. Die Reichskriegsflagge ist rechtlich ein historisches Dokument und die Flagge der Marine im Kaiserreich, so Anwalt Bahr. Die ist durch die Nationalsozialisten instrumentalisiert worden und wer sie zeigt, muss sehr auf den Kontext achten.

Klaus-Dieter Stadler
2025-07-18 08:38:53
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: 15
Deshalb steht jedermann die Führung der Bundesflagge frei - solange sie als staatliches Symbol nicht verunglimpft wird. Bis auf § 1 Abs.1 des Flaggenrechtsgesetzes vom 8. Februar 1951 gibt es für Bürger keine Flaggenführungspflicht und keine Vorgabe, wie die Bundesflagge gezeigt und geführt werden darf. Ob eine dauerhafte Beflaggung an Fassaden, in Fensterrahmen oder am Fahrzeug allerdings angezeigt ist, muss im Einzelfall beurteilt werden.
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