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Welche Regeln gelten für das Aufhängen einer Flagge?

Caroline Scholz
Caroline Scholz
2025-07-18 13:02:03
Anzahl der Antworten : 15
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Sollen lediglich an einigen der insgesamt zur Verfügung stehenden Masten Flaggen gehisst werden, so sind die Flaggen nebeneinander zu setzen, ohne Masten dazwischen unbeflaggt zu lassen. Dies gilt erst recht für die Beflaggung mit der Europaflagge und der Bundes(dienst)flagge, deren politisch-inhaltliche Verbindung zum Ausdruck kommen soll. Grundsätzlich sind die Masten an den bevorzugten Positionen zu beflaggen, so dass ungenutzte Masten am rechten Ende einer Reihe stehen. Die Europaflagge ist auf dem ersten Foto links korrekt gehisst, da die Spitzen der Sterne nach oben zeigen. Auch eine unterschiedliche Ausrichtung der Sterne entspricht nicht den offiziellen Vorgaben. Die Bundesflagge an Haus und Auto kann durch die Bürger geführt werden, solange sie als staatliches Symbol nicht verunglimpft wird. Ob eine dauerhafte Beflaggung an Fassaden, in Fensterrahmen oder am Fahrzeug allerdings angezeigt ist, muss im Einzelfall beurteilt werden.
Marliese Erdmann
Marliese Erdmann
2025-07-18 12:19:53
Anzahl der Antworten : 9
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Dennoch gelten ein paar Regelungen, die zu beachten sind - auch wenn nur wenige, zumeist nationalsozialistische Symbole gänzlich verboten sind, wie das Hakenkreuz oder die Schwarz-weiß-rote Flagge, die zuletzt während des Dritten Reiches verwendet wurde. Nicht erlaubt ist für Privatleute zudem die Bundesdienstflagge, eine schwarz-rot-goldene Bundesflagge mit dem Wappenschild und dem Bundesadler in der Mitte - diese ist deutschen Bundesbehörden vorbehalten und darf auch nur von diesen gehisst werden. Die schwarz-rot-goldene Bundesflagge darf dagegen genutzt werden, solange sie nicht verunglimpft wird, also mutwillig beschädigt, verbrannt oder mit verbotenen Symbolen beschmiert. Die Flaggenethik gebietet lediglich, dass die Bundesflagge den Boden nicht berührt, jedenfalls sollte sie nicht dauerhaft am Boden aufliegen. Wenn Mieter eine Flagge hissen wollen, sollten sie das am Balkon tun und die Halterung am besten an der Innenseite anbringen. Die Fahne sollte allerdings nicht so groß sein, dass sie den Nachbarn die Sicht nimmt oder Passanten gefährdet. Im Garten einen Fahnenmast aufzustellen, solange der nicht fest einbetoniert wird, ist dagegen grundsätzlich erlaubt. Welche Flagge dann weht, ist dem Mieter überlassen - das deckt das Recht auf Meinungsfreiheit ab.
Ottmar Meister
Ottmar Meister
2025-07-18 09:44:50
Anzahl der Antworten : 12
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Auf seinem eigenen Grund und Boden darf grundsätzlich jeder einen Fahnenmast aufstellen und daran Fahnen oder Flaggen hissen, sie also am Mast anbringen und hochziehen. Die örtlichen Bauvorschriften legen zum Beispiel fest, wie hoch ein Fahnenmast auf einem Privatgrundstück sein darf. Der Mast muss einbetoniert oder auf andere Weise fest im Boden verankert werden, damit er auch bei Sturm nicht umfallen kann. Die Flagge darf nicht so groß sein, dass sie Nachbarn die Sicht nimmt oder sie anderweitig einschränkt – und sie muss sicher befestigt sein, damit sie nicht abreißt und andere gefährdet. Mieter sollten darauf achten, dass sie beim Anbringen von Fahnen und Flaggen nicht in die Bausubstanz eingreifen, also etwa eine Halterung in die Fassade dübeln. Hier muss der Vermieter vorher gefragt werden. Die Grundregel, wonach Flaggen nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gehisst sein dürfen oder nachts beleuchtet sein müssen, stellt für Privatpersonen auch keine zwingende Pflicht dar.
Thilo Bertram
Thilo Bertram
2025-07-18 09:31:13
Anzahl der Antworten : 12
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Wenn es um das Aufhängen einer Flagge geht, gelten bestimmte Regeln. Grundsätzlich gilt, dass die Nationalflagge immer Vorrang vor den Flaggen der Bundesländer und der Städte hat. Die Europaflagge wiederum ist ranghöher als die Nationalflagge. Werden mehrere Flaggen vor einem Gebäude gehisst, gibt es Regelungen, in welcher Reihenfolge sie zu hängen haben. Die ranghöchste Flagge hängt – aus der Perspektive eines Menschen, der von außen auf das Gebäude schaut – in den meisten Bundesländern links. Geht es jedoch um internationale Flaggen, dann gibt es keine Rangordnung, Nationalflaggen werden international als gleichwertig angesehen, und deswegen werden die Flaggen entsprechend der alphabetischen Reihenfolge der Ländernamen aufgehängt. Flaggen sollten grundsätzlich nie den Boden berühren. Auch dürfen Flaggen nicht zweckentfremdet werden, indem man sie zum Beispiel als Tischtuch nutzt oder damit ein Rednerpult dekorativ einwickelt. Und ebenso selbstverständlich ist, dass keine schmutzigen oder beschädigten Flaggen gehisst werden. Grundsätzlich werden Flaggen von Behörden nur bei Tageslicht gehisst. Auch das Setzen von Flaggen auf halbmast ist eine Wissenschaft für sich. Damit eine Flagge auf halbmast gesetzt wird, muss sie erst einmal zur vollen Höhe heraufgezogen werden. Erst dann wird sie auf halbmast herabgelassen. Die Unterkante der Flagge sollte sich dabei auf Höhe der Mastmitte befinden. Auch das Einholen der Flagge von halbmast verlangt ein Ritual: Zunächst muss die Flagge ganz hochgezogen werden, bevor sie herabgelassen wird. Privatleute dürfen ausschließlich die neutrale Nationalflagge mit den drei Farren "Schwarz-Rot-Gold" benutzen oder die neutrale Version der jeweiligen Flagge ihres Bundeslandes. Wenn die Flagge einen Bundesadler oder ein Wappen trägt, handelt es sich um eine Dienstflagge, die von Privatpersonen eigentlich nicht genutzt werden darf. Das Hissen fremder Nationalflaggen ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt.
Kai-Uwe Lange
Kai-Uwe Lange
2025-07-18 07:59:21
Anzahl der Antworten : 18
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Vorschriften des Beflaggungserlasses gelten für die Beflaggung genannter Gebäude der Behörden und Dienststellen. Diese Regeln gelten für alle besagten Dienststellen des Bundes und sind auch für Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts und Körperschaften durchzuführen. Handelt es sich um einen örtlichen oder regionalen Anlass, so ist zusätzlich die Flagge des Bundeslandes und der Gemeinde zu setzen. Die Flaggen ausländischer Staaten, Hoheitsgebiete oder internationaler Organisationen werden je nach Anlass anders angeordnet. Werden mehrere Flaggen ausländischer Staaten oder mehrere Landesflaggen vor einem Gebäude angebracht, so funktioniert dies stets in alphabetischer Reihenfolge. In der Regel sind die Fahnenmasten mit Blick auf dem Gebäude links angeordnet. Außerdem gibt es auch eine vorgeschriebene Zeit für die Beflaggung. Werden die Flaggen in der Nacht nicht angestrahlt, so setzt man sie von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Allerdings wird keine Flagge vor sieben Uhr nach oben gezogen. Die Flaggenreihenfolge bei der Beflaggung ist wie folgt: Internationale Organisationen, Flaggen der Hoheitsgebiete oder ausländischer Staaten, Bundesflagge oder Bundesdienstflagge, Landesflaggen, Gemeindeflaggen. Bei der Trauerbeflaggung gibt es ebenfalls bestimmte Regeln. Die Hissflaggen werden in diesem Fall auf halbmast gesetzt. Dabei hisst man die Flagge zunächst vollständig und holt sie danach wieder auf halbe Höhe nieder. Sämtliche hängenden Flaggen und Banner werden nicht nach unten gesenkt, sind jedoch mit einem Trauerflor versehen.