Wie funktioniert eine Vereidigung?

Metin Beer
2025-07-18 17:42:07
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: 13
Ein Eid ist ein starkes Versprechen. Wer einen Eid leistet, der beteuert, dass er etwas tun wird oder nicht tun wird. Wenn sich jemand nicht an seinen Eid hält, kann er dafür unter Umständen bestraft werden. Auf jeden Fall ist es schlecht für seine Ehre und seinen Ruf: Wer seinen Eid nicht hält, dem vertrauen die Menschen so schnell nicht wieder. Es gibt verschiedene Eide und auch verschiedene Wörter dafür: Fahneneid, Schwur, Gelöbnis, Angelobung, Versicherung an Eides statt und einige andere. Je nach Eid muss man dazu bestimmte Worte sagen, zum Beispiel: „Ich schwöre“, oder „Hiermit erkläre ich“.

Leonid Gärtner
2025-07-18 17:18:57
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: 14
Bei der Wahrheit bleiben.
In Gerichtsfilmen kann man oft sehen, wenn ein Zeuge "vereidigt" wird: der Richter weist den Zeugen auf die Bedeutung des Eides hin, dann hebt der Zeuge die rechte Hand und spricht die Eidesformel "Ich schwöre es".
Einen Dienst- oder Amtseid legen alle diejenigen ab, die ein öffentliches Amt ausüben.
So schwören zum Beispiel die Bundeskanzlerin, der Bundespräsident, ein Minister oder eine Ministerin zu Beginn ihrer Arbeit in einer feierlichen Vereidigung im Bundestag, alles zum Wohle des Volkes zu tun und die Verfassung zu achten.
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung, als ohne den letzten Satz geleistet werden.
In Artikel 56 des Grundgesetzes steht der Text des Amtseides.
Er lautet: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
So wahr mir Gott helfe."

Marliese Erdmann
2025-07-18 14:16:12
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: 9
Beamte haben einen Diensteid zu leisten. Im Bundesdienst lautet die Eidesformel nach § 64 des Bundesbeamtengesetzes: Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe. Der Eid kann auch ohne die Worte so wahr mir Gott helfe geleistet werden. Für die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen beschränkt sich § 38 des Beamtenstatusgesetzes auf die Festlegung, dass ein Diensteid zu leisten ist, der die Verpflichtung auf das Grundgesetz enthalten muss.
Nach den Tarifverträgen für die Angestellten im öffentlichen Dienst galt noch ähnlich wie für ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, dass sie ihrem Arbeitgeber die gewissenhafte Diensterfüllung und die Wahrung der Gesetze zu geloben hatten.
Das Gelöbnis wurde mit TVöD und TV-L abgeschafft.
Im TV-L tritt an die Stelle des Gelöbnisses für die Tarifbeschäftigten ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
Im TVöD haben Beschäftigte bei Arbeitgebern, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen.
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