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Sind Spendenaufrufe erlaubt?

Antonius Kühne
Antonius Kühne
2025-07-20 02:32:37
Anzahl der Antworten : 13
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Sammeln Sie nun Geld für Menschen, die das Schicksal hart getroffen hat – so wie im eingangs geschilderten Fall aus Rottweil können Sie zwar Spenden sammeln – aber: Sie können keine Spendenquittung ausstellen, sofern Ihr Satzungszweck nicht ausdrücklich die Unterstützung von in Not geratenen Menschen vorsieht. Eine Ausnahme ist erlaubt: Ihr Verein darf anderen gemeinnützigen Vereinen etwas spenden. Oberster Grundsatz ist daher sowohl für gemeinnützige als auch für nicht gemeinnützige Vereine, dass die Mittel des Vereins nur für die Erreichung der Vereinsziele und die Umsetzung der Vereinszwecke eingesetzt werden dürfen. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Sammeln können Sie aber natürlich trotzdem. Sie haben von den Mitgliedern den Auftrag erhalten, den Verein im Sinne der Satzung zu verwalten und den Vereinszweck zu fördern – und nicht allgemein „Gutes“ zu tun. Sie sind quasi Treuhänder des Vereinsvermögens und müssen dieses im Interesse des Vereins verwalten und einsetzen. Damit sind Sie dem Verein gegenüber dafür verantwortlich, dass eine einmal gewährte Gemeinnützigkeit gewahrt bleibt.
Marko Dörr
Marko Dörr
2025-07-19 23:22:00
Anzahl der Antworten : 13
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Grund­sätz­lich gibt es kei­ne Beschrän­kun­gen. Jede*r darf Geld für wohl­tä­ti­ge oder eigen­nüt­zi­ge Zwecke sam­meln: Pri­vat­per­so­nen, Unter­neh­men und gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen. Nur mit einer Bewil­li­gung darfst du (und auch Orga­ni­sa­tio­nen) von Haus zu Haus oder an öffent­li­chen Plät­zen Spen­den sam­meln. Die digi­ta­le Welt bie­tet da mehr Frei­heit. Als Pri­vat­per­son ist die Band­brei­te an Zwecken dei­nen Vor­lie­ben ent­spre­chend offen. Mit pri­va­ten Aktio­nen kannst du auch Spen­den für Ein­zel­per­so­nen, Fami­li­en oder The­men aus dei­nem Umfeld sam­meln.