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Sind private Spendeneinnahmen steuerpflichtig?

Walburga Jacob
Walburga Jacob
2025-08-06 19:54:14
Anzahl der Antworten : 9
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Spenden sind, unabhängig davon, welcher Zweck gefördert wird, bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig. Alternativ können Spender mit Gewinneinkünften ihr Spendenvolumen mit 4 ‰ aus der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berechnen. Zuwendungen über diesen Höchstbeträgen werden, auch wenn es sich um mehrere Einzelspenden handelt, auf die folgenden Veranlagungszeiträume übertragen und dort – wiederum im Rahmen der Höchstbeträge – als Sonderausgaben berücksichtigt. Für den Sonderausgabenabzug im Jahr des Spendenvortrags gelten die Höchstbeträge ebenfalls, wobei der Vortrag mit Zuwendungen des laufenden Veranlagungszeitraums zur Berechnung des Höchstbetrags zusammengefasst wird.
Manuel Arnold
Manuel Arnold
2025-07-28 07:50:14
Anzahl der Antworten : 13
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Für Privatpersonen besteht hingegen keine Gefahr, dass in einer ähnlichen Situation mit einer Versteuerung gerechnet werden muss. Denn die Privatsphäre ist von der betrieblichen zu trennen. Hätten im Streitfall die Sozien - also die Gesellschafter - die Fluthilfe beantragt, weil ihr Privatvermögen beschädigt wurde, wäre die Hilfszahlung steuerfrei gewesen. Die gleiche Konsequenz hätte sich auch ergeben, wenn die Sozien das Geld privat erhalten und erst anschließend der Sozietät - also ihrem Betrieb - zugeführt hätten. Das wäre eine steuerneutrale Einlage in das Unternehmen gewesen.
Nathalie Haag
Nathalie Haag
2025-07-20 01:36:31
Anzahl der Antworten : 10
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In den meisten Fällen ist der Erhalt von Spenden steuerfrei, aber in einigen Fällen müssen Sie Steuern auf die erhaltenen Spenden zahlen. Der Betrag und das Verhältnis zum Spender sind ausschlaggebend dafür, ob Sie auf Ihre Spende Steuern zahlen sollten oder nicht. Haben Sie das Geschenk Ihrer Eltern erhalten und dieses ist höher als 5.304 €. Sie haben die Spende von jemand anderem erhalten und sie ist höher als 2.122 €. Übersteigt der Gesamtbetrag 2.122 € (oder 5.304 € für eine Spende Ihrer Eltern), müssen Sie die Schenkungssteuer angeben.
Krystyna Linke
Krystyna Linke
2025-07-19 23:54:36
Anzahl der Antworten : 17
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Der Freibetrag einer Schenkung zwischen Privatpersonen liegt bei 20.000 Euro pro Unterstützer innerhalb von 10 Jahren. Danach fällt eine Schenkungssteuer an. Dieser Freibetrag kann im Falle eines Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Schenkendem und Beschenkten je nach Grad der Verwandtschaft höher sein. Nimmt dieselbe Person mehrere Schenkungen vor, werden diese zusammengerechnet. Doch werden Schenkungen nicht bis in alle Ewigkeit zurück erfasst. Vielmehr spielen nur solche Schenkungen eine Rolle, die in einem Zeitraum von 10 Jahren erfolgt sind. Wenn jemand deine Kampagne also unterstützt, ohne dafür eine zuvor in Aussicht gestellte Gegenleistung zu erhalten, gilt für dich Folgendes.