Eine gemeinnützige Spende geht an eine Organisation, deren selbstlose Aktivitäten darauf ausgerichtet sind, die Allgemeinheit materiell, geistig oder sittlich zu fördern.
Es kann sich dabei um die Förderung von Religion, Wissenschaft, des Tierschutzes, der Jugendhilfe, der Kriminalprävention, der Kultur oder des Denkmalschutzes handeln.
Jede Privatperson darf auf der Straße Spenden sammeln.
Dafür wird keine Genehmigung benötigt.
Die meisten Menschen, die allein sammeln, bitten um Geld für sich selbst.
Doch es ist ebenso möglich, als Privatperson Geldspenden für gemeinnützige Zwecke zu sammeln.
Für das Verteilen von Flyern und das Aufstellen von Büchern ist im Falle einer Spendenaktion ebenfalls keine Genehmigung erforderlich.
Das Spendensammeln kann außerdem im Internet stattfinden.
Dies ist ohne Erlaubnis möglich.
Dafür gibt es Portale, wo Spenden für private sowie gemeinnützige Zwecke gesammelt werden können.
Spenden, die für einen gemeinnützigen Zweck gesammelt werden, sind der Grund dafür, dass die gesetzlichen Auflagen für Geldsammlungen außer Kraft gesetzt worden sind.
Doch in allen anderen wurde dies abgeschafft.
Daher ist es möglich, für fast alle legalen Zwecke Spenden zu sammeln.
Es ist möglich, das Spendensammeln im Internet auf verschiedenen Plattformen, auf der Straße oder auf Events stattfinden zu lassen.
Lediglich in Rheinland-Pfalz, in Thüringen und im Saarland existieren noch Sammlungsgesetze, die vorschreiben, welche Voraussetzungen Spendensammler erfüllen müssen.
In diesen Bundesländern muss eine Genehmigung eingeholt werden.
Eine Genehmigung ist lediglich in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Thüringen und Saarland erforderlich.
In den restlichen Bundesländern ist das Sammeln von Spenden ohne eine Genehmigung möglich.
Spenden für gemeinnützige Organisationen unterliegen den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des allgemeinen Ordnungsrechts.
Besondere Regelungen gelten für Spenden, die für kommerzielle Zwecke gesammelt werden.
Für Spenden, die für private Zwecke gesammelt werden, gibt es keine besonderen Regelungen, solange die Spendensammlung nicht gegen das allgemeine Ordnungsrecht verstößt.
Es gibt in den meisten Bundesländern Deutschlands keine Genehmigung, die Spendensammler beantragen müssen.
Der Zweck, für den das Geld verwendet werden soll, kann gemeinnützig sowie privat sein.
Spendensammler sollten sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und transparent über den Verwendungszweck der Spenden informieren.
Die Spendensammlung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, wie zum Beispiel im Internet, auf der Straße oder auf Events.
Es ist ratsam, vor einer Spende zu überprüfen, ob die Organisation, an die die Spende geht, seriös ist und den Spendengeldern zweckentsprechend verwendet.
Dies kann durch das DZI-Spendensiegel oder andere Qualitätssiegel überprüft werden.
Das DZI-Spendensiegel ist ein Qualitätssiegel, das von der Stiftung Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) vergeben wird und garantieren soll, dass die Organisation, die das Siegel trägt, transparent, ehrlich und wirtschaftlich mit den Spendengeldern umgeht.