Kann man an die Feuerwehr spenden?

Evelyne Mohr
2025-07-20 08:00:39
Anzahl der Antworten
: 8
Spenden können auf das Konto IBAN DE72600501010004011844 bei der Landesbank Baden-Württemberg überwiesen werden.
Die Geschäftsstelle stellt Ihnen bei Spenden eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.
Für Rückfragen und Informationen wenden Sie sich an den Geschäftsführer Eberhard Jochim.
Zahlreiche Feuerwehren, Privatpersonen und auch Gerichte tragen dazu bei, dass sich das Stiftungsvermögen durch Spenden oder Zahlungen von Geldstrafen oder Bußgeldern vermehrt und damit die Leistungsfähigkeit der Stiftung im Sinne des Stiftungszwecks erhalten und verbessert werden kann.

Roberto Gebhardt
2025-07-20 06:18:37
Anzahl der Antworten
: 13
Nicht zuletzt sind es die Spenden engagierter Bürgerinnen und Bürger, die uns helfen, unsere Aufgaben zu erfüllen.
Spenden an die Freiwillige Feuerwehr Wilschdorf sind nicht nur eine Investition in die Sicherheit und das Wohl unserer Gemeinde, sondern auch steuerlich absetzbar.
Spenden an unsere Freiwillige Feuerwehr Wilschdorf können über unseren gemeinnützigen Förderverein erfolgen, sodass sie in der Regel steuerlich absetzbar sind.
Unser Verein unterstützt uns dabei, die nötige Ausrüstung zu beschaffen und die Ausbildung unserer Kameraden sowie die Jugendarbeit zu fördern.
Geldspenden sind besonders flexibel und lassen sich schnell und unkompliziert einsetzen.
Auch Sachspenden sind willkommen, doch hier kann die steuerliche Absetzbarkeit aufgrund der schwierigen Bewertung des Geldwerts manchmal komplexer sein.

Elena Götz
2025-07-20 06:03:58
Anzahl der Antworten
: 8
Ihre Spende ist nicht nur eine wertvolle Unterstützung unserer Arbeit, sondern sie reduziert auch Ihr zu versteuerndes Einkommen. Spenden und Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden. Spenden bis zu 300 Euro können dabei im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro an eine gemeinnützige Körperschaft ist ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken vorzulegen. Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an den Deutschen Feuerwehrverband e.V. erhalten Sie hier zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen Sie diesen Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug der Bank sowie der Quittung von Paypal über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen. Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Bei einer Spende über 300 Euro stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus. Dafür senden Sie bitte Vorname, Nachname, Anschrift der überweisenden Person per E-Mail an [email protected].

Karola Hahn
2025-07-20 04:45:18
Anzahl der Antworten
: 6
Der sehr nette Feuerwehrmann hat die 20€ abgelehnt, er dürfe das nicht.
Er konnte auch mein Feierabend Bier, das ich ihm angeboten habe, leider nicht annehmen.

Hansjörg Esser
2025-07-20 03:28:34
Anzahl der Antworten
: 12
Damit unsere Feuerwehr den hohen Erwartungen gerecht werden kann, benötigt sie auch Spenden, die die öffentliche Finanzierung sinnvoll ergänzen. Diese Spendengelder fließen häufig in die Ausbildung und Jugendarbeit, aber auch in neues Löschgerät. Manche Feuerwehr spart jahrelang, um sich eine Ergänzung des veralteten Fuhrparks leisten zu können. Die gute Nachricht für alle Spender lautet: Die Geld- oder Sachspenden lassen sich steuerlich absetzen. Selbstverständlich darf jede Feuerwehr (und zu jedem beliebigen Zweck) einmalige oder regelmäßige Spenden entgegennehmen. Damit die Spende steuerlich absetzbar ist, kommt es allerdings darauf an, dass der Empfänger als gemeinnützig anerkannt ist. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, haben viele (aber längst nicht alle!) Freiwilligen Feuerwehren einen gemeinnützigen Verein, einen Förderverein oder sogar eine Stiftung gegründet. Spenden an diesen Verein oder Fördermitgliedschaften sind in der Regel steuerlich absetzbar. Auch Spenden für Jugendfeuerwehren sind in jedem Fall absetzbar.

Silvia Geyer
2025-07-20 03:07:02
Anzahl der Antworten
: 15
Spenden Wollen Sie uns eine Spende für verunfallte und geschädigte Feuerwehrangehörige und deren Familien überweisen, verwenden Sie bitte die folgenden SEPA-Angaben für Ihre Überweisung: Kontoinhaber: Landesfeuerwehrverband Bayern IBAN: DE34700202700039609576 BIC: HYVEDEMMXXX Bank: HypoVereinsbank München
Gerne können Sie uns auch Verrechnungsschecks zuschicken: Adresse: Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. Buchhaltung Carl-von-Linde-Straße 42 85716 Unterschleißheim
Für Spenden unter 300 EUR benötigen Sie keine gesondert ausgestellte Spendenquittung.
Das Finanzamt akzeptiert den Bankbeleg bzw. den Kontoauszug als Nachweis.
Das hilft uns den Aufwand und die Kosten möglichst gering zu halten.
Benötigen Sie dennoch eine Spendenquittung, stellen wir Ihnen diese für einen Spendenbetrag ab 50 bis 300 EUR gerne aus.
Für Spenden ab 301 EUR stellen wir Ihnen automatisch eine Spendenquittung aus und verschicken diese per Post an Sie.
Bitte teilen Sie uns für die Ausstellung der Spendenquittung Ihren vollständigen Namen bzw. den Firmennamen, die Adresse für die Spendenquittung und die Postadresse, an die wir die Quittung senden sollen, schriftlich per E-Mail oder Brief mit.
E-Mail: [email protected] Adresse: Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. Buchhaltung Carl-von-Linde-Straße 42 85716 Unterschleißheim
Sollten Sie dazu noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie ein Informationsblatt und weitere Dokumente zum Download: