Wer macht die Feuerwehrdienstvorschrift?

Detlef Braun
2025-04-26 00:19:17
Anzahl der Antworten: 5
Die Dienstvorschriften werden von der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und den Bundesland (Deutschland) zur Einführung auf Grundlage ihrer entsprechenden Feuerwehrgesetze empfohlen. Sie werden danach durch Erlass des jeweiligen Bundeslandes in Kraft gesetzt.

Hugo Kellner
2025-04-23 13:03:38
Anzahl der Antworten: 4
Der „Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV)“ des Arbeitskreises V der Ständi-gen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder hat die Einführung der Dienstvorschriften „Informations- und Kommunikati-onstechnik im Einsatz (FwDV/DV 800)“ und „Sprech- und Datenfunkverkehr (FwDV/DV 810)“ sowohl als Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) als auch als Dienstvorschrift für den gesamten Bevölkerungsschutz (DV) empfohlen. Um einen länderübergreifenden Ein-satz sicherzustellen, können daher nur Verfahrensweisen geregelt werden, die bundesweit und für die betreffenden BOS einheitlich sind, wobei die Vor-schriften für den IuK-Einsatz erstmals als von der Polizei unabhängige Dienstvorschriften erstellt wurden.

Xaver Thiele
2025-04-11 06:25:35
Anzahl der Antworten: 10
Die Dienstvorschriften werden von der Projekt-Gruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und den Bundesländern zur Einführung auf Grundlage der entsprechenden Feuerwehr-Gesetze empfohlen.

Nadine Werner
2025-04-04 06:55:59
Anzahl der Antworten: 6
Die Dienstvorschriften werden von der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und den Bundesländern zur Einführung auf Grundlage ihrer entsprechenden Feuerwehrgesetze empfohlen.

Karen Baier
2025-04-02 22:02:08
Anzahl der Antworten: 7
Der Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) hat sie verfasst und den Bundesländern zur Einführung empfohlen.

Britta Hildebrandt
2025-03-19 20:22:44
Anzahl der Antworten: 7
Die (FwDV) wurden vom Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten erstellt und werden als Grundlage für Feuerwehrgesetze empfohlen. Hier hat ein Ausschuss die Dienstvorschrift empfohlen, die für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und die zivile Verteidigung zuständig ist.
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