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Ist die Feuerwehr eine gemeinnützige Einrichtung?

Raimund Franke
Raimund Franke
2025-07-28 01:57:27
Anzahl der Antworten : 9
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Der Landesfeuerwehrverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen betrachtet sich als Rechtsnachfolger des am 26. Juli 1868 gegründeten "Niedersächsischen Feuerwehrverbandes", der 1893 in "Feuerwehrverband für die Provinz Hannover" umbenannt und 1938 aufgelöst wurde. Er setzt damit die Traditionen dieser Verbände fort und kann auf ein über 130-jähriges Bestehen zurückblicken. Der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen hat folgende satzungsmäßige Aufgaben: Förderung des Feuer- und Brandschutzes, Vertretung der Interessen der Mitglieder der Feuerwehren, Pflege der Grundsätze der Feuerwehrwesens und der Herstellung kameradschaftlicher Verbindungen zwischen den Feuerwehren durch gemeinschaftliche Veranstaltungen. Der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen vertritt über 130.000 aktive Feuerwehrmitglieder in den drei vorgenannten Gruppen. Rund 124.000 Mitglieder zählen die Freiwilligen Feuerwehren, davon über 13.800 weibliche Aktive. Die Niedersächsische Jugendfeuerwehr im Landesfeuerwehrverband Niedersachsen ist die Gemeinschaft der Jugend innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren. In den 1965 Jugendfeuerwehren sind etwa 29.900 Mädchen und Jungen ab 10 Jahren aktiv. In 752 Kinderfeuerwehren werden fast 11.200 Kinder ab dem 6. Lebensjahr betreut und an die Arbeit der Feuerwehr spielerisch herangeführt.
Philipp Kraft
Philipp Kraft
2025-07-27 22:30:26
Anzahl der Antworten : 11
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Der Landesfeuerwehrverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen betrachtet sich als Rechtsnachfolger des am 26. Juli 1868 gegründeten „Niedersächsischen Feuerwehrverbandes“. Er setzt damit die Traditionen dieser Verbände fort und kann auf ein über 155-jähriges Bestehen zurückblicken.
Claus-Dieter Wenzel
Claus-Dieter Wenzel
2025-07-27 22:26:50
Anzahl der Antworten : 12
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In vielen Orten gibt es Feuerwehrvereine, die anders als die kommunalen Freiwilligen Feuerwehren privatrechtlich organisiert sind. Diese sind in der Regel als gemeinnützig anerkannt und kommen so in den Genuss von Steuervorteilen. Trotzdem müssen sich auch Feuerwehrvereine mit Steuerfragen beschäftigen. Die Broschüre des Finanzministeriums hilft den vielen Verantwortlichen, aber auch Übungsleiterinnen und Übungsleitern bei Steuerfragen. Sämtliche Neuerungen, die das Vereinssteuerrecht betreffen, sowie weitere praktische Tipps und Erläuterungen werden in der neuesten Auflage des „Steuerwegweisers für gemeinnützige Vereine und für Übungsleiter/-innen“ anschaulich dargestellt. Sofern Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Die Anschriften der für die Vereinsbesteuerung zuständigen Finanzämter finden Sie im Anhang 2 dieser Broschüre. Die Broschüre können Sie als PDF runterladen oder direkt beim Finanzministerium bestellen.