Werden Feuerwehren als lokale Behörden betrachtet?

Jose Schmitz
2025-07-28 01:51:02
Anzahl der Antworten
: 15
Die Gefahrenabwehr obliegt den Werk- bzw. den öffentlichen Feuerwehren, die per Gesetz mit Sonderweisungsrechten gegenüber dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern ausgestattet sind. Die Feuerwehrgesetze sind in der Verantwortung der Bundesländer. Dadurch können sich die Abläufe und verwendeten Begriffe von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Das Zusammenspiel zwischen Betrieb, Feuerwehren, Behörden und anderen Rettungs- und Hilfsdiensten ist vom Unternehmen im Vorfeld zu klären und den lokalen Gegebenheiten anzupassen. Im Notfall müssen unternehmensinterne und externe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne von öffentlichen Einsatzkräften und Behörden optimal ineinandergreifen. Verantwortliches Handeln bedeutet für die Unternehmen, eine gute Notfallvorsorge zu betreiben, die spezifische Zuständigkeiten von Bundesländern, Regionen und Kommunen berücksichtigt.

Mike Hess
2025-07-28 01:25:53
Anzahl der Antworten
: 9
Geschichtlich gesehen zählen sie nach der Gemeindeverwaltung und der Schule zu den am längsten bestehenden kommunalen Einrichtungen der Gemeinde. In Art. 4 des BayFwG ist auch festgelegt, dass die Feuerwehren öffentliche Einrichtungen der Gemeinden sind. Die Gemeinden haben darüber hinaus nach Gemeindeordnung eine Satzung für die Feuerwehren aufzustellen. Die Feuerwehren üben mit den Aufgaben der Brandbekämpfung, der technischen Hilfeleistung und ihrer Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz hoheitliche Aufgaben aus. Die Gemeinde ist zuständig für den Bau und Unterhalt der Feuerwehrhäuser, Beschaffung und Unterhalt von Fahrzeugen, Gerätschaften und persönlicher Schutzausrüstung, den Unfallschutz, für die Löschwasserversorgung und viele Dinge mehr. Den inneren Dienstbetrieb gestalten die Feuerwehren selber. Die Kommandanten bedürfen dann noch einer Bestätigung durch den Marktgemeinderat. Die Feuerwehren haben durch den ehrenamtlichen Unterbau und des eigenständigen Dienstbetriebs auch eine Sonderstellung in den kommunalen Einrichtungen der Gemeinde.