Sind denkmalgeschützte Häuser von der Grundsteuer befreit?

Lena Geyer
2025-07-28 19:12:12
Anzahl der Antworten
: 16
Ist eine weitere Ermäßigung der Grundsteuermesszahl um 25 % auch bei teilweisem Denkmalschutz möglich, grundsätzlich ja.
Baudenkmale können nach § 3 Abs. 2 NDSchG auch Teile baulicher Anlagen sein.
Eine Aufteilung und nur anteilige Gewährung für die Gebäudefläche im Umfang des Baudenkmals unterbleibt aus Vereinfachungsgründen.
Handelt es sich bei dem Baudenkmal nicht um ein Gebäude oder um einen Teil eines Gebäudes, kommt die Ermäßigung der Grundsteuermesszahl nicht zur Anwendung.
Ob es sich bei einem Gebäude um ein Baudenkmal handelt, kann regelmäßig dem Niedersächsischen Denkmalatlas unter dem Link https://www.denkmalatlas.niedersachsen.de entnommen werden.

Maximilian Schultz
2025-07-28 18:52:21
Anzahl der Antworten
: 9
Für den Erlass der Grundsteuer muss die Unrentabilität eines Grundstücks auf seine Denkmaleigenschaft zurückzuführen sein. Ein Grundstück, das von vornherein ertragsschwach war, kann hingegen nicht von der Grundsteuer befreit werden. Grundsätzlich sei so ein Steuererlass vorgesehen, wenn die Erhaltung des Grundbesitzes, aufgrund seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liege und die jährlichen Kosten nicht durch die erzielten Einnahmen erwirtschaftet werden können. Das Gericht begründet diese Entscheidung damit, dass ein Kausalzusammenhang zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse und der Unrentabilität des Grundstücks bestehen müsse. Dem Grundstückseigentümer müssen also Beschränkungen auferlegt worden sein, die das Grundstück unrentabel für ihn machen.

Karolina Hempel
2025-07-28 17:31:17
Anzahl der Antworten
: 15
Es gibt einen „Rabatt“ bei der Grundsteuer nach Art. 4 Abs. 3 des Bayerischen Grundsteuergesetzes für Baudenkmäler.
Eine Befreiung von der Grundsteuer gibt es normalerweise nicht.
Es gibt aber nach der Grundsteuerreform unverändert weiter die Möglichkeit des §§ 32, 35 Grundsteuergesetz des Bundes, wonach in Fällen der Unrentabilität auf Antrag ein Grundsteuererlass möglich ist.
Grundsätzlich kann jeder, der ein Denkmal besitzt, einen Grundsteuerrabatt in Anspruch nehmen.
Diese Regelung ist nicht neu, die Reduzierung der Grundsteuer liegt in Bayern für Denkmäler bei rund 25 Prozent.
Außerdem ist es möglich, ebenfalls mit einem gesonderten Antrag, für Denkmäler noch eine zusätzliche Befreiung von der Grundsteuer zu erhalten.
Für diesen zweiten Antrag ist nachzuweisen, dass ein Denkmal absolut nicht nutzbar ist und auf Dauer lediglich zu finanziellen Belastungen führt.