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Wer ist verantwortlich für den Brandschutz?

Gustav Eichhorn
Gustav Eichhorn
2025-10-01 09:54:36
Anzahl der Antworten : 11
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Die Verantwortung liegt grundsätzlich bei der Unternehmensleitung bzw. beim Arbeitgeber. Sie ist verpflichtet, die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten und geeignete Schutzmassnahmen zu treffen. Diese Verantwortung kann zwar delegiert, aber nicht vollständig abgegeben werden. Das bedeutet: Auch wenn eine bestimmte Person intern für den Brandschutz zuständig ist, bleibt die Geschäftsleitung rechenschaftspflichtig. Grundsätzlich ja: Die Verantwortung für den Brandschutz liegt immer bei der Unternehmensleitung unabhängig davon, ob es sich um ein kleines Start-up oder ein grosses Industrieunternehmen handelt. Alle Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten und Gefahren wie Brände zu minimieren. Die Verantwortung liegt bei der Geschäftsleitung, kann aber intern oder extern fachlich unterstützt werden.
Lucie Schaller
Lucie Schaller
2025-09-25 23:45:48
Anzahl der Antworten : 13
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Werden durch einen Arbeitgeber in einer Arbeitsstätte Beschäftigte beschäftigt, ist arbeitsschutzrechtlich immer der Arbeitgeber bzw. Unternehmer der Beschäftigten in dem Gebäude verantwortlich. Dieser kann für das Gebäude Eigentümer oder Mieter sein. Dem Arbeitgeber obliegen daraus Pflichten, seinen Betrieb organisatorisch zu leiten und geeignete Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten zu ergreifen. Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Bezüglich des Bauordnungsrechts und der dazu erlassenen Sonderbauverordnung ist derjenige, der die Baugenehmigung in Anspruch nimmt, verantwortlich für die Umsetzung der dort genannten Pflichten. Der Mieter als Arbeitgeber bleibt aber grundsätzlich für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten verantwortlich.

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Steffen Adam
Steffen Adam
2025-09-15 18:59:04
Anzahl der Antworten : 12
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Grundsätzlich bestehen keine speziellen Brandschutzauflagen für Vermieter. Diese sind jedoch für die Sicherheit im Wohnhaus zuständig und müssen somit auch für die Sicherung der Fluchtwege und die Beseitigung von Brandgefahren sorgen. Zu den Aufgaben des Vermieters gehört es auch, zu kontrollieren ob die Treppengeländer befestigt sind und die Beleuchtung funktioniert. Auch das Anbringen der Rauchmeldern und Feuerlöschern unterliegt dem Aufgabenbereich des Vermieters. Der Vermieter kann den Brandschutz in der allgemeinen Hausordnung festlegen und somit zur Sicherheit beitragen.
Helmar Hauser
Helmar Hauser
2025-09-15 18:47:16
Anzahl der Antworten : 11
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Der Gesetzgeber fordert von Betrieben klare Regelungen zur Organisation des Brandschutzes. Eine gut strukturierte betriebliche Brandschutzorganisation ist das Rückgrat eines effektiven Brandschutzkonzepts. Sie stellt sicher, dass alle Maßnahmen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz koordiniert und regelmäßig überprüft werden. Gut ausgebildete Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer tragen dabei erheblich zur Sicherheit im Unternehmen bei. Eine klar definierte Brandschutzorganisation bietet den bestmöglichen Schutz.

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Roman Jahn
Roman Jahn
2025-09-15 18:45:50
Anzahl der Antworten : 13
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Brandschutz – baulich, technisch und organisatorisch – liegt auf jeden Fall in der Verantwortung von Arbeitgeber oder Arbeitgeberin. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten über Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände und Explosionen sowie zum Verhalten im Gefahrfall zu unterweisen.