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Wie viele Azubis darf mein Betrieb maximal haben?

Magdalene Krause
Magdalene Krause
2025-04-19 23:55:55
Anzahl der Antworten : 16
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Als angemessenes Verhältnis der Zahl der Auszubildenden zur Zahl der Fachkräfte gilt in der Regel: ein bis zwei Fachkräfte: ein Auszubildender, drei bis fünf Fachkräfte: zwei Auszubildende, sechs bis acht Fachkräfte: drei Auszubildende, je weitere drei Fachkräfte: ein weiterer Auszubildender. Wie viele Auszubildende ein Unternehmen ausbildet, wird mit der Ausbildungsberatung abgestimmt.
Johann Meier
Johann Meier
2025-04-13 10:35:33
Anzahl der Antworten : 9
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Die Bildungsverordnungen schreiben die jeweils zulässige Zahl der Lernenden vor, die von einem Lehrbetrieb in einem Beruf gleichzeitig ausgebildet werden dürfen. Die Höchstzahl richtet sich nach den berufsspezifischen Anforderungen und der Anzahl der ständig beschäftigten Fachkräfte im Betrieb. Ausnahmen bewilligt gegebenenfalls das kantonale Berufsbildungsamt.

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Lilo Müller
Lilo Müller
2025-03-31 05:05:29
Anzahl der Antworten : 9
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Die Bildungsverordnungen schreiben die jeweils zulässige Zahl der Lernenden vor, die von einem Lehrbetrieb in einem Beruf gleichzeitig ausgebildet werden dürfen. Die Höchstzahl richtet sich nach den berufsspezifischen Anforderungen und der Anzahl der ständig beschäftigten Fachkräfte im Betrieb. Ausnahmen bewilligt gegebenenfalls das kantonale Berufsbildungsamt.
Bodo Otto
Bodo Otto
2025-03-23 13:25:26
Anzahl der Antworten : 17
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Wie viele Lernende Sie ausbilden können, ist in der Bildungsverordnung AGS (Art. 11, Höchstzahl der Lernenden) geregelt: In einem Betrieb darf eine lernende Person ausgebildet werden, wenn ein*e entsprechend qualifizierte*r Berufsbildner*in zu mindestens 60 Prozent beschäftigt wird. Mit jeder zusätzlichen Beschäftigung einer Fachkraft zu mindestens 60 Prozent darf eine weitere lernende Person im Betrieb ausgebildet werden. Wie viele Lernende Sie ausbilden können, ist in der Bildungsverordnung FaBe (Art. 11, Höchstzahl der Lernenden) geregelt: Betriebe, die ein*e Berufsbildner*in zu mindestens 60 Prozent oder zwei Berufsbildner*innen zu je mindestens 50 Prozent beschäftigen, dürfen eine lernende Person ausbilden. Mit jeder zusätzlichen Beschäftigung einer Fachkraft zu mindestens 60 Prozent oder von zwei Fachkräften zu insgesamt mindestens 100 Prozent darf eine weitere lernende Person im Betrieb ausgebildet werden. In besonderen Fällen kann die kantonale Behörde einem Betrieb, der seit mehreren Jahren Lernende mit überdurchschnittlichem Erfolg ausgebildet hat, die Überschreitung der Höchstzahl der Lernenden bewilligen.

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