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Sind E-Bikes im Keller erlaubt?

Hans-Jochen Nowak
Hans-Jochen Nowak
2025-11-08 04:49:33
Anzahl der Antworten : 16
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Ein E-Bike zählt vor dem Gesetz als Fahrrad und darf in einem dafür vorgesehenen Fahrradkeller abgestellt werden. Allerdings gibt es wichtige Einschränkungen, die E-Bike-Nutzer beachten sollten. In vielen Mietverhältnissen kann der Vermieter nämlich festlegen, dass der Akku nicht im Keller, sondern in der Wohnung gelagert werden muss. Das Laden des Akkus im Keller ist nur dann zulässig, wenn entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Der Vermieter kann entscheiden, ob E-Bike samt Akku im Keller gelagert werden darf.
Tom Heß
Tom Heß
2025-11-08 03:43:03
Anzahl der Antworten : 16
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Die potentiell gefährlichen Elektroräder dürfen ohne Probleme im Keller abgestellt werden, da sie als Fahrrad gelten. Jedoch ist dabei zu beachten, dass das E-Bike keine Fluchtwege oder Treppenhäuser versperren darf. Hier kann die Hausverwaltung das Abstellen an diesen Orten untersagen. Beachtest du diese Dinge, ist die Lagerung im Keller jedoch kein Problem. Solltest du im Mietvertrag selbst nicht fündig werden, kannst du auch einmal einen Blick auf die Hausordnung werfen.
Robert Riedl
Robert Riedl
2025-11-08 02:54:06
Anzahl der Antworten : 10
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Das Laden von E-Bike-Akkus in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie Fluren oder Kellern bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Ohne diese Zustimmung kann es als unbefugter Eingriff in das Eigentum des Vermieters gewertet werden. Vermieter dürfen ihre Zustimmung zum Laden von E-Bike-Akkus in gemeinschaftlich genutzten Räumen an Bedingungen knüpfen, wie etwa den fachgerechten Einbau des Ladesteckers, regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlage, die Installation eines separaten Stromzählers, zusätzliche Brandmelder, die Meldung an die Versicherung und spezifische Vorgaben zum Ladevorgang und zum Rückbau. Wird ein Kellerraum exklusiv mitvermietet oder gestattet der Vermieter dem Mieter grundsätzlich die Ladung innerhalb der Gemeinschaftsräume, muss sichergestellt sein, dass die anfallenden Stromkosten dem jeweiligen Mieter korrekt zugeordnet werden.
Udo Klein
Udo Klein
2025-11-08 02:41:26
Anzahl der Antworten : 18
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Das Abstellen von Fahrrädern im Keller kann je nach Mietvertrag und vertragsgemäßer Regelung im Gemeinschaftsraum verlangt werden. Ohne Regelung darf ohne die Zustimmung des Vermieters keine monatliche "Gebühr" verlangt werden. Gerichte entscheiden je nach Fall, dass Fahrräder im eigenen Kellerabteil oder Fahrradkeller untergebracht werden dürfen. Mieter:innen müssen für Schäden haften, die durch den Fahrradtransport verursacht werden.