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Wann muss man Feuerwehrkosten selbst tragen?

Irmtraut Kretschmer
Irmtraut Kretschmer
2025-07-31 05:23:35
Anzahl der Antworten : 18
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Ein Kostenersatz ist grundsätzlich nicht zu leisten, wenn der Einsatz die Pflichtaufgabe der Feuerwehr betrifft. Zur Pflichtaufgabe gehören laut Paragraf 2 Einsätze bei Bränden und öffentlichen Notständen, um den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen sowie die technische Hilfe zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen zu leisten. Bei anderen Einsätzen, jenseits einer Notlage, gelte jeder Einsatz als „Kann-Aufgabe“ der Feuerwehr und könne dem jeweiligen Verursacher beziehungsweise Eigentümer mit einem Kostenersatz in Rechnung gestellt werden.
Francesco Dietz
Francesco Dietz
2025-07-24 14:20:54
Anzahl der Antworten : 14
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Fast immer ist das der Fall, wenn der Einsatz vorsätzlich verursacht wurde – also zum durch Brandstiftung oder durch einen Scherzanruf bei der Feuerwehr. In vielen Bundes­ländern können die Kommunen auch die Kosten für Einsätze einfordern, die im Zusammenhang mit Fahrzeugen entstanden sind – bei Autoun­fällen, aber zum Beispiel auch bei einem Schiffs­unglück. Viele Landes­feu­er­wehr­gesetze verpflichten den Verursacher eines Feuerwehr­ein­satzes auch dann zur Kosten­übernahme, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat. Wird die Feuerwehr aber gerufen, um ein Haustier zu befreien, können Kosten entstehen. Und daher ist der Einsatz in den meisten Bundes­ländern kosten­pflichtig, wenn eine Katze von einem Hausdach oder Baum geholt wird. Haustiere unterliegen der sogenannten Gefähr­dungs­haftung, die meisten Länder sehen das als kosten­pflichtigen Einsatz vor.
Sarah Springer
Sarah Springer
2025-07-16 14:23:05
Anzahl der Antworten : 20
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Kosten für den Einsatz werden aber vom Träger der Feuerwehr Lossburg, der Gemeinde Lossburg, bei Brandstiftung oder böswilliger Alarmierung erhoben. Für Hilfeleistungen, also Kann- Aufgaben der Feuerwehr, die nicht unmittelbar eine Bedrohung für Menschenleben darstellen, wie z.B. das Auspumpen von Kellern, das Entfernen umgestürzter Bäume oder der Einsatz bei Ölspuren werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Auch die Betreiber von Brandmeldeanlagen müssen die durch Fehlalarmierung entstandenen Kosten ersetzen.
Berndt Schade
Berndt Schade
2025-07-05 20:14:22
Anzahl der Antworten : 12
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Kostenpflichtig ist grundsätzlich der Verursacher der Gefahr oder der sonst zur Gefahrenbeseitigung Verpflichtete, darüber hinaus z. B. wer Sicherheitswachen der Feuerwehr in Anspruch genommen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschalarmierung ausgelöst hat. Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind. Kostenersatz kann verlangt werden für Einsätze, die durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Gefahr veranlasst waren, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr oder bei Falschalarmen, die durch eine private Brandmeldeanlage ausgelöst wurden, wenn ein Sicherheitsdienst einen Notruf trotz fehlender Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes weitergeleitet hat und keine Tätigkeit zur unmittelbaren Rettung oder Bergung von Menschen erforderlich war, für Sicherheitswachen.
Walther Schiller
Walther Schiller
2025-07-01 21:39:51
Anzahl der Antworten : 15
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Wer allerdings im Umgang mit Feuer grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, muss damit rechnen, dass am Ende eine Rechnung für den Feuerwehreinsatz im Briefkasten liegt. Ein solcher Fall wäre zum Beispiel, dass Essen auf dem Herd vergessen und dann das Haus verlassen wurde – der Rauchmelder springt an, die Nachbarn rufen die Feuerwehr. Feuerwehrkosten werden ebenfalls in Rechnung gestellt, sobald Kraftfahrzeuge involviert sind – also der Schaden oder die Gefahr durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs wie beispielsweise eines Autos erfolgt. Dann können Feuerwehrkosten auch in Rechnung gestellt werden, wenn Betroffene nur in geringem Umfang "Schuld sind". Verursacht jemand beispielsweise eine Ölspur und die Feuerwehr muss diese beseitigen, dann wird er dafür zur Kasse gebeten. Bei Haustieren kann es sein, dass Halter oder Halterin die Rechnung einer Rettung durch die Feuerwehr zahlen müssen – beispielsweise, wenn eine Katze vom Baum oder Hausdach geholt werden soll.
Sara Lutz
Sara Lutz
2025-06-24 10:01:28
Anzahl der Antworten : 11
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Es gibt jedoch auch Situationen, bei denen keine Kostenübernahme stattfindet und Privatleute den Feuerwehreinsatz direkt zahlen müssen. Dazu zählen unter anderem: wenn Sie mutwillig einen Fehlalarm ausgelöst haben, wenn Sie das Feuer mutwillig gelegt haben (Brandstiftung), das Einfangen von Tieren (beispielsweise, wenn eine Katze vom Dach gerettet werden muss), die Türöffnung in Gebäuden (Wohnung, Haus, Aufzüge), das Entfernen von umweltgefährdenden Stoffen (beispielsweise Öl auf einem Parkplatz), das Entfernen von Sturmschäden (außer, es handelt sich um einen Katastrophenfall), das Beseitigen von Wasserschäden (beispielsweise bei einem Rohrbruch), die Unterstützung bei Räumarbeiten (außer, es handelt sich um einen Katastrophenfall), die Absicherung von Gebäuden. Die Kosten trägt in diesen Fällen der Verursacher des Schadens, der Meldende oder der Eigentümer des Gegenstandes (Haus, Auto, Alarmanlage) beziehungsweise Tieres.
Annett Lauer
Annett Lauer
2025-06-12 12:39:33
Anzahl der Antworten : 16
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Es gibt allerdings gewisse Einsätze, wo die Feuerwehr eine Rechnung schicken kann. Bei vorsätzlicher Verursachung von Gefahr oder Schaden, vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr, eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage, einer bestehenden Gefährdungshaftung, einer gegenwärtigen Gefahr, die durch den Betrieb eines Kraft-, Luft- Schienen- oder Wasserfahrzeuges entstanden ist und von Aufwendungen für Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben. Jede Stadt und Gemeinde kann eine Feuerwehrgebührensatzung aufstellen. Dort sind dann die Kosten für Fahrzeuge und Personal vorgegeben. Die Kosten für einen Einsatz berechnen sich dann aus der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge, Feuerwehrleute und der Einsatzzeit. Für einen absichtlich erzeugten Unfugalarm können so leicht tausende von Euro zusammen kommen.