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Wer trägt die Kosten, wenn die Feuerwehr bei einer Überschwemmung ausrückt?

Andrej Link
Andrej Link
2025-06-09 00:40:20
Anzahl der Antworten : 11
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Für das Auspumpen der Keller in Folge der beiden Starkregen-Tage in dieser Woche wird die Bremer Feuerwehr keine Rechnungen verschicken. Grundsätzlich sei das Abpumpen von Kellern zwar eine kostenpflichtige Hilfeleistung, sagt Feuerwehrsprecher Michael Richartz, beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch. Häufen sich die Einsätze wie jetzt aufgrund von Unwetterlagen, gelte dies aber nicht.
Dorit Klose
Dorit Klose
2025-06-09 00:20:32
Anzahl der Antworten : 10
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Wer zahlen muss, richtet sich nach den Gebührensatzungen, die die Kommunen erlassen dürfen. Wenn die Satzung bestimmt, dass der "Antragsteller" die Einsatzkosten trägt, dann muss nur derjenige zahlen, der die Feuerwehr angefordert hat - also nicht automatisch der Vermieter oder Eigentümer des Hauses. Nach der Gebührensatzung der Stadt müsse der "Antragsteller" die Kosten für Feuerwehreinsätze zahlen. Das sei derjenige, der die Leistung angefordert habe, hier also nicht der Eigentümer und Vermieter. Hat eine andere Person die Feuerwehr angefordert, dann darf die Behörde den Hauseigentümer nicht mit der Begründung zu den Kosten heranziehen, dass die Einsatzkräfte in seinem Interesse gehandelt haben.
Felicitas Stahl
Felicitas Stahl
2025-06-08 23:44:32
Anzahl der Antworten : 13
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Der HSGB erklärte auf Anfrage: Gebühren zahlen fürs Keller-Auspumpen sei die Regel. Und über diese Gebühren wird die Feuerwehr zum Teil finanziert. Klar war also: Die Kosten müssen eingetrieben werden.
Giesela Brückner
Giesela Brückner
2025-06-08 23:26:35
Anzahl der Antworten : 9
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In vielen Fällen zahlt die Gebäudeversicherung, wenn der Einsatz notwendig ist, um größere Schäden zu verhindern. Auch die Hausratversicherung kann einspringen, wenn persönliches Eigentum betroffen ist. Bei extremen Wetterereignissen oder Hochwasser übernimmt oft die öffentliche Hand die Kosten.