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Welchen Führerschein brauche ich für ein Löschfahrzeug?

Birgitta Herbst
Birgitta Herbst
2025-07-09 19:35:02
Anzahl der Antworten : 16
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Feuerwehrangehörige dürfen künftig mit 18 Jahren den Führerschein der Klasse C erwerben und mit 21 Jahren den der Klasse D. Die Führerscheinklasse C umfasst Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen. Bei der Feuerwehr betrifft das vor allem Fahrzeuge der Führerscheinklasse C, so dass künftig bereits Nachwuchsfeuerwehrleute mit 18 Jahren u.a. das Löschgruppenfahrzeug "LF 20" mit mind. 1.600 l Wassertank bzw. das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter "DLA(K) 23-12" fahren dürfen. Die Neuregelung gilt für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Polizei sowie für die Fahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste. Die Neuregelung der Fahrberechtigung gilt nicht nur bei Einsatzfahrten, sondern auch bei Übungs- und Schulungsfahrten, die vom Vorgesetzten angeordneten werden.
Gerold Heller
Gerold Heller
2025-07-09 19:34:42
Anzahl der Antworten : 10
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer Feuerwehr das kommt natürlich ganz auf das Löschgruppenfahrzeug an, welches man fahren möchte/muss. Einige, eher ältere Löschfahrzeuge (LF 8, LF 8/6 auf Transporter-Fahrgestell,...) lassen sich noch mit dem C1 bzw. der alten Klasse 3 (unter 7,5 t zGG) fahren. Alles darüber - und das sind im Grunde genommen alle modernen Löschgruppenfahrzeuge LF 10 aufwärts - benötigen die Fahrerlaubnisklasse C. Die Klasse D ist für Feuerwehren normalerweise nicht relevant. Ausnahmen bilden z.B. Berufsfeuerwehen, die einen Reisebus als MTW nutzen, um ganze Wachabteilungen an der Einsatzstelle auszutauschen. Alle "gängigen" Feuerwehrfahrzeuge haben in der Regel weniger als 10 Sitzplätze (inkl. Fahrer) und fallen damit nicht in die Klasse D. Wie schon gesagt, in der Regel den C. Das kleinste LF nach neuer Norm hat ca 12t Gewicht damit ist der C1 schonmal raus. Es gibt Sonderregelungen wie den FeuerwehrFS aber das sind keine Bundeseinheitlichen Dinge. Mit dem B kann man max das TSF (4t zgg) fahren wobei es da auch schon passieren kann das dieser nur mit C1 gefahren werden darf wenn es über 3,5t ist wie beim TSF-W (6,3t zgg) oder eben die Beladung über 3,5t ist. Dabei kommt es aber darauf an was im Schein steht. D fällt generell weg in der Feuerwehr den dieser ist nur relevant für den Personenverkehr. Wie schon gesagt wenn eine BF einen Bus hat zum Beispiel oder eine FF einen MTW mit mehr als 9 Plätzen (inkl.Fahrer). Dieser hat gewichtstechnisch keine Aussage. Rein nach der Beschreibung der Frage ist die Antwort man braucht Klasse C. B ist bis 3,5t, C1 ist bis 7,5t und C alles drüber..... D ist "Bus" alles mit mehr als 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer (und das kommt beim Löschgruppenfahrzeug nicht vor) In manchen Ländern gibt es nen Feuerwehrführerschein. Dann darf man mit nem PKW (B) auch nen kleinen LKW fahren... C bis 8+1 Personen, D ab 10 Personen incl. dir.
Lena Geyer
Lena Geyer
2025-07-09 17:28:32
Anzahl der Antworten : 15
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Der Bundesrat hat den Weg geebnet für einen speziellen Führerschein, mit dem ehrenamtliche Einsatzkräfte – die einen Autoführerschein haben – künftig Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 7,5 Tonnen steuern dürfen.
Gabi Gerber
Gabi Gerber
2025-07-09 16:42:15
Anzahl der Antworten : 14
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Neue Inhaber des PKW-Führerscheins (Klasse B) können nur Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von höchstens 3,5 t bewegen. Das Gewicht eines TSF-W beträgt knapp 7,5 t. Neue Einsatzkräfte mit einem Führerschein der Klasse B müssen, um ein TSF-W zu fahren, nun zusätzlich einen Führerschein mindestens der Klasse C1 (LKW bis 7,5 t) erwerben. Um Kosten für die Kommunen zu sparen, können Inhaber eines Führerscheins der Klasse B diesen um den sogenannten Feuerwehr-Führerschein erweitern. Dabei berechtigt der Feuerwehr-Führerschein nur das Fahren von Feuerwehrfahrzeugen im Übungs- und Einsatzdienst. Die Feuerwehr Hohenahr nun fünf neue Einsatzfahrer für Fahrzeuge mit einer Masse von 3,5 t bis 7,5 t in den eigenen Reihen hat.
Nina Hein
Nina Hein
2025-07-09 16:15:08
Anzahl der Antworten : 11
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Alle Feuerwehrangehörige dürfen künftig mit 18 Jahren den Führerschein der Klasse C erwerben. Dies habe der Deutsche Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, teilte der Deutsche Feuerwehrverband mit. Damit sind sie von der angehobenen Altersgrenze für den Führerschein der Klassen C und D ausgenommen. Die Sonderregelung gilt für Angehörige der Feuerwehren, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes bei Einsatzfahrten und vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten. Wenn die Sonderregelung, die durch die 3. Europäische Führerscheinrichtlinie für Einheiten des Katastrophenschutzes angeboten wird, nicht genutzt worden wäre, hätte dies gravierende Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Maschinisten bei den Feuerwehren haben können – und zwar gleichermaßen bei Berufs- wie bei Freiwilligen Feuerwehren. In Verbindung mit der ärztlichen Eignungsuntersuchung, durch die oftmals ältere Feuerwehrangehörige für Fahrtätigkeiten ausfallen, und dem Rückgang der Anzahl der Feuerwehrangehörigen, die ihre Fahrerlaubnis im Rahmen des Wehrdienstes absolviert haben, suchen viele Feuerwehren händeringend qualifizierte Maschinisten – hierbei dürfen junge Feuerwehrangehörige nicht außen vor bleiben.