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Wer darf ein Feuerwehrauto fahren?

Ivonne Baur
Ivonne Baur
2025-07-18 16:08:29
Anzahl der Antworten : 16
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Als Fahrer/Fahrerin von Feuerwehrfahrzeugen dürfen nur Personen eingesetzt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind, körperlich und geistig geeignet sind, im Besitz einer entsprechenden amtlichen Fahrerlaubnis sind, im Führen von Feuerwehrfahrzeugen unterwiesen sind, ihre Befähigung zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen nachgewiesen haben und damit beauftragt wurden. Mit geistiger Eignung ist gemeint, dass Personen durch ihre Vorbildung, Kenntnisse, Berufserfahrung und persönlichen Eigenschaften, z. B. durch Alter und Zuverlässigkeit, zum Fahren von Fahrzeugen befähigt sind. Es ist zweckmäßig, dass der Leiter/die Leiterin der Feuerwehr die Beauftragung zum Fahren von Feuerwehrfahrzeugen schriftlich erteilt.
Annegret Bayer
Annegret Bayer
2025-07-09 18:57:00
Anzahl der Antworten : 14
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Normal fährt der Maschinist das Einsatzfahrzeug. Grundbedingung ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug. Zudem muss eine Einweisung auf dem jeweiligen Fahrzeug sowie der Umgang mit Einsatzfahrzeugen bzw. bei Einsatzfahrten erfolgen.
Murat Kühne
Murat Kühne
2025-07-09 17:14:42
Anzahl der Antworten : 8
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Die Fahrer werden „Maschinisten“ genannt und brauchen zunächst einmal einen „zivilen“ Führerschein für Lkw, also Klasse C oder CE. Danach gibt es einen Lehrgang mit einem Umfang von 35 Stunden auf Kreisebene. Insgesamt sechs Stunden der theoretischen Ausbildung widmen sich der Straßenverkehrsordnung, dem Fahren unter Sondersignalen und dem Fahren in Kolonne. In Sachsen-Anhalt haben etwa 8.000 Feuerwehrleute die Lizenz, Feuerwehrautos zu fahren. Wirklich aktive Maschinisten gibt es allerdings weniger.