Was ist ein Feuerwehrführerschein?

Henryk Reimer
2025-07-09 18:12:57
Anzahl der Antworten
: 7
Der Feuerwehrführerschein berechtigt zum Führen der Einsatzfahrzeuge im Feuerwehrdienst. Feuerwehrleute sind nach bestandener Prüfung berechtigt, auch schwere Feuerwehrfahrzeuge für die Zwecke der Feuerwehr zu führen. Nach § 2 Abs. 10 a des Straßenverkehrsgesetzes können die Bundesländer den Freiwilligen Feuerwehren ermöglichen, ihre ehrenamtlichen Angehörigen selbst zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 t auszubilden. Der „Feuerwehrführerschein“ im Einsatz bedeutet, dass Fahrten durch berechtigte Fahrende vom Versicherungsschutz umfasst sind. Wurde die Prüfung erfolgreich abgelegt, gibt es keine Besonderheiten.

Hans-J. Lemke
2025-07-09 18:00:59
Anzahl der Antworten
: 10
Die Freiwilligen Feuerwehren, die nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk sowie die sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes können ehrenamtlichen Helfern den Erwerb einer besonderen Fahrberechtigung, den sogenannten "Feuerwehr-Führerschein", zum Führen von Einsatzfahrzeugen ermöglichen.
Mit der Fahrberechtigung dürfen die ehrenamtlichen Angehörigen der genannten Organisationen und Einrichtungen Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen bis 4,75 Tonnen oder sogar bis 7,5 Tonnen auf öffentlichen Straßen führen.
Die Fahrberechtigung gilt auch für das Fahren mit Anhänger, sofern die Zug-Kombination die jeweils zulässige Gesamtmasse nicht übersteigt.
Die Fahrberechtigung berechtigt nur zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Organisationen oder Einrichtungen.

Heinz-Jürgen Bartels
2025-07-09 14:52:53
Anzahl der Antworten
: 17
Die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk sowie die sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes können ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern den Erwerb einer Fahrberechtigung, den sogenannten "Feuerwehrführerschein", zum Führen ihrer Einsatzfahrzeuge ermöglichen.
Mit der Fahrberechtigung dürfen die ehrenamtlichen Angehörigen der genannten Freiwilligen Feuerwehren und Organisationen Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 4,75 Tonnen, auch mit Anhängern,
Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 7,5 Tonnen, auch mit Anhängern, auf öffentlichen Straßen führen.
Die Fahrberechtigung berechtigt nur zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren und Organisationen im Rahmen der Aufgabenerfüllung,
und zwar im gesamten Bundesgebiet.

Helena Unger
2025-07-09 13:45:13
Anzahl der Antworten
: 15
Die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk sowie die sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes können ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern den Erwerb einer Fahrberechtigung, den sogenannten "Feuerwehrführerschein", zum Führen ihrer Einsatzfahrzeuge ermöglichen. Mit der Fahrberechtigung dürfen die ehrenamtlichen Angehörigen der genannten Freiwilligen Feuerwehren und Organisationen Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 4,75 Tonnen, auch mit Anhängern, Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 7,5 Tonnen, auch mit Anhängern, auf öffentlichen Straßen führen. Die Fahrberechtigung berechtigt nur zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren und Organisationen im Rahmen der Aufgabenerfüllung, und zwar im gesamten Bundesgebiet.
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