Wann darf ein Schutzhelm nicht mehr benutzt werden?

Jacqueline Köster
2025-08-04 11:57:58
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: 8
Ein Helm darf nicht mehr benutzt werden, wenn die maximale Gebrauchsdauer erreicht ist, die im Datenblatt aufgeführt ist. Das Herstellungsdatum ist fest mit dem Helm oder der Anstoßkappe verbunden, meist eingeprägt. Die Gebrauchsdauer kann durch verschiedene Faktoren wie mechanische Belastungen, Stöße, UV-Licht, Temperatur und Kunststoffalterung beeinflusst werden. Hersteller empfehlen daher meist eine Gebrauchsdauer, welche zusätzlich eine gewisse Sicherheitsmarge beinhaltet. Nachstehend einige Beispiele von Herstellerangaben zur Gebrauchsdauer ab Herstellungsdatum: Schuberth-Helme: 4 Jahre, Voss-Helme: 5 Jahre, Centurion: 5 Jahre, Portwest: 7 Jahre, Petzl und einige andere Hersteller: 10 Jahre. Anstoßkappen: meist 1 Jahr, aus hygienischen Gründen. Ein Helm mag optisch noch gut aussehen, ist jedoch bereits nicht mehr gebrauchsfähig, wenn die Helmschale für das Auge unsichtbar in ihrem molekularen Gefüge beschädigt ist und dadurch ihre Festigkeit bzw. Steifheit verlieren kann. In diesem Falle muss der Helm ausgewechselt werden und kann nicht weiterverwendet werden, da seine Schutzwirkung unsicher bzw. nicht mehr gegeben ist.

Klaus Ott
2025-08-01 04:53:04
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: 12
Ein Schutzhelm darf nicht mehr benutzt werden, wenn er sichtbare Beschädigungen aufweist, da auch ein nicht mit dem bloßen Auge sichtbarer Haarriss die Stabilität beeinträchtigen kann. Nach einer starken Belastung sollte ein Schutzhelm ohne Wenn und Aber ausgetauscht werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Neben mechanischen Einflüssen sind auch UV-Strahlen und Witterungsbedingungen Einflussfaktoren für die Alterung des Materials. Sollten keine Angaben des Herstellers zur Haltbarkeit vorliegen, gilt die von den Berufsgenossenschaften vorgegebene Austauschfrist von vier Jahren. Im Regelfall gelten für Schutzhelme vier Jahre Haltbarkeit, außer bei Schutzhelmen aus duroplastischem Kunststoff, bei denen die Herstellerangaben beachtet werden müssen, da diese meist eine Haltbarkeitsdauer von sieben bis zehn Jahren aufweisen. Bei einer aktiven Nutzung sollten Schutzhelme aus thermoplastischem Kunststoff grundsätzlich nach vier Jahren austauschen.

Christof Gerlach
2025-07-20 18:14:29
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: 16
Ein Schutzhelm darf nicht mehr benutzt werden, wenn er starken Aufschlag erlebt hat. Schutzhelme aus UV-stabilisiertem Polyethylen sollten nach max. vier Jahren, aus Phenol-Textil-Kunstharz nach max. acht Jahren und Schutzhelme aus glasfaserverstärktem Polyester bzw. Polycarbonat nach max. zehn Jahren ausgetauscht werden. VOSS-Helme aus Polyethylen haben die künstliche Alterung nach Anhang B der EN 397 erfüllt und bestehen nach bis zu fünf Jahren die Anforderungen der Norm.

Martin Kluge
2025-07-13 15:06:15
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: 18
Ein Schutzhelm darf nicht mehr benutzt werden, wenn er deutliche Beschädigungen aufweist. Auch nach nur einem einzigen harten Schlag sollte ein Schutzhelm nicht weiterverwendet werden. Auch wenn der Schaden von außen nicht sichtbar ist, kann die Struktur des Materials stark beschädigt sein und daher keinen ausreichenden Schutz leisten. Grundsätzlich sollten Helme aus thermoplastischem Kunststoff alle vier Jahre ausgetauscht werden. Bei Helmen aus duroplastischem Kunststoff reicht ein Wechsel nach etwa acht Jahren aus. Schutzhelme sollten in der Regel je nach Material nach vier bzw. acht Jahren ausgetauscht werden.

Eduard Moll
2025-07-13 12:09:35
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: 10
Wenn der Schutzhelm zu Boden gefallen ist oder einem harten Schlag ausgesetzt war, muss ein Austausch schon vor Ablauf der Materiallebensdauer erfolgen.
Die Stabilität des Schutzhelmes kann durch eine nicht sichtbare Veränderung der Molekularstruktur des Kunststoffes oder einem unsichtbaren Haarriss beeinträchtigt sein.
Bei sichtbaren Rissen, darf der Schutzhelm auf keinen Fall mehr verwendet werden.
Sie können die Funktionsfähigkeit des Schutzhelmes kontrollieren, indem Sie den Helm seitlich zusammendrücken.
Wenn er dabei Knackgeräusche macht, muss er ausgetauscht werden.

Brigitte Henning
2025-07-13 11:23:15
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: 14
Wenn der Kopfschutz einem starken Auf- oder Anprall ausgesetzt war, haben die Beschäftigten den ihnen zur Verfügung gestellten Kopfschutz regelmäßig auf seinen ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen.
Dies gilt insbesondere, wenn der Kopfschutz einem starken Auf- oder Anprall ausgesetzt war.
Werden bei der Sichtprüfung oder beim "Knacktest" Mängel festgestellt, dürfen Schutzhelme nicht mehr weiter benutzt werden.
Siehe auch die Hinweise zur Haltbarkeit bei Schutzhelmen im Abschnitt 3.2.3 DGUV Regel 112-193.
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