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Ist man verpflichtet, eine Herzdruckmassage zu machen?

Centa Voigt
Centa Voigt
2025-08-14 04:45:23
Anzahl der Antworten : 14
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Bei bewusstlosen Personen besteht immer die Gefahr eines Kreislaufstillstandes. Eine Herz-Lungen-Wiederbelebung wird immer dann ausgeführt, wenn Bewusstlosigkeit und keine normale Atmung feststellbar sind oder Zweifel daran bestehen, dass eine normale Atmung vorhanden ist. Ist eine Atemspende nicht möglich, erfolgt ausschließlich die Herzdruckmassage.
Heinz-Josef Keller
Heinz-Josef Keller
2025-08-09 13:35:51
Anzahl der Antworten : 10
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Seither wird die CO-CPR selbst ausgebildeten Ersthelfern empfohlen, etwa wenn sie bei der Mund-zu-Mund-Beatmung Ekel empfinden könnten. Die Wissenschaftler um den Kardiologen Jacob Hollenberg vom Karolinska Institutet konnten nämlich auch zeigen, dass so die Zahl der Herz-Lungen-Wiederbelebungen insgesamt deutlich gesteigert werden kann. Dort konnten 2017 – verglichen mit den 17 Jahren davor – mehr als doppelt so viele Patienten durch Herz-Lungen-Wiederbelebung gerettet werden. Im Jahr 2000 hatten die Schweden ihre CPR-Richtlinien geändert. Schätzungen zufolge beginnen Ersthelfer nur bei rund jedem Dritten mit der Herzdruckmassage. Auch der Europäische Rat für Wiederbelebung und sein deutsches Pendant, der GRC, hatten 2015 ihre Leitlinien entsprechend geändert. Ersthelfer mit entsprechender Ausbildung, die sich dazu „in der Lage“ fühlen, sollten zusätzlich eine Atemspende durchführen. Seither empfehlen sie primär die Thoraxkompression. In dem Beobachtungszeitraum nahm sie um absolut 27,4 Punkte auf 68,2 Prozent aller registrierten Fälle mit Herzstillstand, in denen Ersthelfer anwesend waren, zu. 2014 hatten die Anästhesisten hierzulande wenigstens ihren Aufruf an die Laien verändert: „Prüfen, Rufen, Drücken!“, was den Fokus deutlich auf die Thoraxkompression lenkt.
Gertrude Wendt
Gertrude Wendt
2025-08-04 07:28:01
Anzahl der Antworten : 7
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Ist die betroffene Person bewusstlos und atmet sie nicht, liegt ein Kreislaufstillstand vor und Sie müssen so schnell wie möglich mit der Herzdruckmassage starten. Für nicht ausreichend Geschulte rät die Deutsche Herzstiftung zur Herzdruckmassage ohne Mund-zu-Mund-Beatmung. Denn die Druckmassage erzeugt einen künstlichen Blutkreislauf und transportiert Blut und damit Sauerstoff zum Gehirn. Die Beatmung unterbricht insbesondere bei Laien unnötig lange diese Blutzirkulation – und in der Folge auch die Sauerstoffversorgung des Gehirns. Deshalb gilt für die Wiederbelebung durch untrainierte Laien: kontinuierliche Herzdruckmassage, bis das Rettungsteam angekommen ist. Wichtig: Die Herzdruckmassage sollte nicht unterbrochen werden. Wenn andere Menschen zugegen sind, bitten Sie sie um Mithilfe, denn die Bewegung kann über einen längeren Zeitraum sehr anstrengend werden. Handeln ist im Ernstfall besser, als nichts zu tun. Denn für die betroffenen Personen sinkt die Chance zu überleben mit jeder Minute, die das Herz stillsteht, um rund zehn Prozent. Machen Sie sich keine Sorgen, dass Sie es damit schlimmer machen: Bei der Herzdruckmassage kann schon einmal eine Rippe brechen – dieses zu spüren verunsichert, zeigt aber häufig an, dass man alles richtig macht. Unterbrechen Sie die Druckmassage dabei möglichst nicht, sondern führen Sie sie so lange durch, bis das Gerät weitere Anweisungen gibt.
Udo Klein
Udo Klein
2025-07-23 13:29:53
Anzahl der Antworten : 16
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Erste Hilfe zu leisten ist keine Ehrensache, sondern Ihre Pflicht. Das ist im Strafgesetzbuch festgeschrieben. Wer sich weigert, bei einem Unfall als Ersthelfer tätig zu werden, obwohl es notwendig und durchaus zumutbar ist, muss mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Keinen Erste-Hilfe-Kurs absolviert zu haben ist keine Ausrede dafür, im Ernstfall untätig zu bleiben. Denn auch den Unfallort zu sichern, den Notruf zu wählen und das Unfallopfer zu trösten ist Teil einer Ersten Hilfe. Mit rechtlichen Konsequenzen müssen sie nicht rechnen, wenn ihnen dabei unwissentlich ein Fehler unterläuft. Wer Erste Hilfe leistet, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Zum einen sind Ersthelfer automatisch gegen körperliche Schäden gesetzlich versichert. Zum anderen haften Ersthelfer nicht, wenn die Erste-Hilfe-Maßnahme falsch angewendet wird. Durch Schäden oder Auslagen entstandene Kosten werden durch die Versicherungen der Unfallbeteiligten ersetzt.
Helge Krauß
Helge Krauß
2025-07-23 11:59:54
Anzahl der Antworten : 9
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Nein. Sind bei einer Person, etwa nach einem Unfall, Bewusstsein, Atmung und Kreislauf ausgefallen, ist nach den aktuell gültigen GRC-Guidelines auch weiterhin die Herz-Lungen-Wiederbelegung vorgesehen. Dazu sind jeweils 30 Herzdruckmassagen im Wechsel mit je zwei Atemspenden durchzuführen. Es liegt im Ermessen der Ersthelfenden, unter Umständen zu ihrem Eigenschutz auf die Beatmung zu verzichten – etwa, weil sie keine Corona-Infektion riskieren wollen. Grundsätzlich ist bei Kindern, die wiederbelebt werden müssen, die Atemspende noch wichtiger als beim Erwachsenen. Ausführlichere Informationen sind in der DGUV Information 204-007 „Handbuch zur Ersten Hilfe“ dargestellt.
Magdalene Krause
Magdalene Krause
2025-07-23 11:56:20
Anzahl der Antworten : 16
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In 70 Prozent der Fälle ist jemand dabei, der helfen kann. In weniger als 20 Prozent der Fälle kommt es aber in Deutschland dazu, dass einer der Anwesenden auch wirklich hilft. In Dänemark gehört seit 2005 regelmäßiges Reanimationstraining verpflichtend zum Schulunterricht. Die Zahl der Menschen, denen durch eine Reanimation das Leben gerettet wurde, hat sich verdreifacht.