Was darf ich als Ersthelfer nicht tun?

Osman Maurer
2025-08-07 20:21:03
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: 15
Bei der Wundversorgung ist grundsätzlich verboten: Wunden zu berühren, Wunden auszuwaschen, die Anwendung von Puder, Salben, Sprays, Desinfektionsmitteln und Fremdkörper zu entfernen. Zu den genannten grundsätzlichen Verboten gibt es jedoch auch Ausnahmen: So muss bei Verbrennungen die Kühlung mit Wasser erfolgen. Bei Verätzungen wird u. U. eine Spülung mit Wasser notwendig. Bisswunden, die durch tollwutverdächtige Tiere verursacht wurden, können Sie mit einer Seifenlösung auswaschen.

Alice Voigt
2025-08-05 08:31:54
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: 9
Strafbar ist unterlassene Hilfeleistung, also dann, wenn man nichts tut. Niemand muss befürchten, dass er für einen Fehler bestraft wird. Wenn jemand einer verletzten Person durch Erste-Hilfe-Leistungen Körperschäden zufügt oder eine Sachbeschädigungen herbeiführt, hat das keine rechtlichen Folgen für den Ersthelfer. Auch wer zu schnell fährt, um dringend benötigte Hilfe zu holen, muss mit keinen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Pflicht nach § 323c Strafgesetzbuch zur Ersten Hilfe entfällt nur, wenn diese bereits sachkundig geleistet wird, zum Beispiel durch einen Arzt. Auch muss sich niemand selbst in große Gefahr bringen. Ein Nichtschwimmer ist also nicht verpflichtet, einen Ertrinkenden zu retten. Doch er muss Hilfe herbeiholen oder einen Notruf absetzen.

Eckhard Weber
2025-07-23 13:23:20
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: 13
Als Ersthelfer darf man nichts tun. Ein wirklich verhängnisvoller Fehler beim Retten ist es, nichts zu tun. Wer nach bestem Wissen und Gewissen hilft, muss keine rechtlichen Konsequenzen befürchten. Vorsätzlich unterlassene Hilfeleistung kann jedoch später mit Freiheits- und Geldstrafen geahndet werden. Man darf nicht auf die Rettung warten, sondern muss selbst tätig werden. Auch wenn man nur den Rettungsdienst verständigt, hat man schon viel getan. Besonders wenn die verletzte Person nicht mehr atmet, können ihre Überlebenschancen durch jede Hilfe nur verbessert werden. Ohne Rettungsmaßnahmen sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit dagegen minütlich. Zum Beispiel darf man die Unfallstelle nicht unsicher lassen, sondern muss sie sichern. Als Ersthelfer hat man die Pflicht, den Rettungsdienst zu verständigen und den Unfallort zu sichern. Auch darf man den Verletzten nicht alleine lassen, sondern muss bei ihm bleiben, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Luise Brenner
2025-07-23 10:38:25
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: 14
Als Ersthelfer darf man sich nicht selbst in Gefahr bringen, weshalb man auch die eigene Sicherheit und das Schutzverhalten im Notfall wissen muss. Ein Ersthelfer sollte beispielsweise wissen, wie er sich selbst schützen kann, wenn er einen Verletzten retten will, und wie er den Verletzten bergen kann, ohne sich selbst zu gefährden. Die Ausbildung in Erster Hilfe beinhaltet unter anderem auch das richtige Handeln in Situationen, in denen die eigene Sicherheit gefährdet ist, wie zum Beispiel bei der Kontaktaufnahme mit dem Verletzten oder bei der Prüfung der Vitalfunktionen. Zudem muss ein Ersthelfer wissen, wie er im Gefahrenbereich Rettung leisten kann.

Harri Stock
2025-07-23 09:19:53
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: 12
Der Verband muss fest sitzen, aber nicht so fest, dass die Blutzufuhr unterbrochen wird und die Haut rund um die Verletzung blau anläuft.
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