Welche Normen und Vorschriften gibt es für Rettungsdienstkleidung?

Simon Klemm
2025-07-23 19:30:35
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: 10
ISO EN 20471 – Warnschutz Die EN 20471:2013 sagt aus, welche Warnwirkung im Straßenverkehr durch die Schutzkleidung erzielt wird. Für den Rettungsdienst ist der Straßenverkehr eine erhebliche Gefahr und muss somit durch entsprechende Warnschutzkleidung abgedeckt sein. EN 343 – Wetterschutz Für den Träger von Rettungsdienstbekleidung ist neben der Warnwirkung selbstverständlich auch der Wetterschutz entscheidend.
Folgende Kriterien werden geprüft: Wärmeisolierung Wasserabweisung Wasserdampfdurchgangswiderstand oder „Atmungsaktivität“ des Kleidungsstücks Stärke der Bestandteile des Kleidungsstücks – Zugfestigkeit, Reißfestigkeit, Schrumpf Farbechtheit.
Selbstverständlich gibt es noch weitere Normen – Flammschutz, ESD, Chemie-Resistenz, usw. Auch die D-GUV hat weitere Vorschläge für Einsatzbekleidung veröffentlicht und passt diese laufend an.

Sieglinde Bartels
2025-07-23 19:11:15
Anzahl der Antworten
: 14
Form und Aussehen der rettungsdienstlichen Einsatzkleidung sind in diversen Normen vorgeschrieben.
Die Jacken des Rettungsdienstes sollen den Träger vor Witterungseinflüssen schützen und eine Warnwirkung im Verkehrsraum ausüben.
Sie sind aus wetterfesten Funktionsmaterialien gefertigt, da sie nach DIN EN 343 einen Schutz vor Regen bieten müssen.
Es gilt auch die DIN EN 340 „Schutzkleidung, allgemeine Anforderung“.
Die Jacken sollten eine Warnwirkung gemäß DIN EN 471 Klasse 2 haben.
Diese Warnwirkung kann aber auch durch eine Warnweste erreicht werden, die bei Arbeiten im Straßenverkehr zusätzlich angezogen wird.
Die Jacken müssen mindestens die Brennklasse S-e der DIN 66083 erfüllen.
Zugelassene Farben des textilen Hintergrundmaterials gemäß DIN EN 471 Tabelle 2 sind ausschließlich Tagesleuchtfarben:
Fluoreszierendes Orange-Rot
Fluoreszierendes Rot
Fluoreszierendes Gelb
Im Rettungsdienst sind Sicherheitsschuhe zu tragen.
Die Ausführung kann nach den Vorschriften der DIN EN 345 „Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch“ oder der DIN EN 347 „Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch“ erfolgen.
Der Schutz des Kopfes, insbesondere gegen Anstoßen, erfolgt in der Regel durch einen Feuerwehrhelm gemäß DIN EN 443 mit Kinnriemen, Gesichts- und Nackenschutz.
Erlaubt wäre aber auch ein Industrieschutzhelm nach DIN EN 397 mit entsprechender Ausstattung.
Zum Schutz der Hände vor Infektionen sind Einmalhandschuhe gemäß DIN EN 455 vorgesehen.
Häufig stehen auch schnitt- bzw. stichfeste Schutzhandschuhe zur Verfügung.
DGUV-Regel 105-003: Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst.

Fred Hiller
2025-07-23 16:43:04
Anzahl der Antworten
: 9
Für die PSA im Rettungsdienst gelten diverse Normen, die Sicherheit und Praxistauglichkeit gewährleisten.
Eine Übersicht:
EN 14058: Schutz gegen Kälte
EN ISO 15797 Verfahren 2: Eignung für desinfizierende Industriewäsche
EN 13274-4 Verfahren 3: Anforderungen an Feuerfestigkeit
DIN EN 343: Wetterschutzfunktion
DIN EN ISO 20471: Warnschutz durch reflektierende Elemente
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der DGUV.
Laut DIN EN 471 müssen Rettungsjacken: Warnwirkung Klasse 2 aufweisen
In den Farbkombinationen leuchtgelb/rot, leuchtgelb/marine, leuchtrot/marine, rot/grau oder leuchtrot/grau gestaltet sein
Reflexstreifen besitzen.