Sind Freiwillige Feuerwehren eingetragene Vereine?

Irmtraut Kretschmer
2025-07-25 00:26:14
Anzahl der Antworten
: 18
Freiwillige Feuerwehren sind in der Regel nicht eingetragene Vereine, sondern kommunale Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. In manchen Regionen besteht jedoch ein Feuerwehrverein neben der Freiwilligen Feuerwehr, der als eingetragener Verein organisiert sein kann. In Bayern ist jede gemeindliche Feuerwehr auch ein Feuerwehrverein. In mittel- und süddeutschen Bundesländern tragen Feuerwehrvereine oft denselben Namen wie die Freiwillige Feuerwehr und können als "Freiwillige Feuerwehr … (Ortsname) e. V." bezeichnet werden, wenn sie im Vereinsregister eingetragen sind. Im norddeutschen Raum ist die Bezeichnung "Feuerwehrförderverein … (Ortsname)" oder "Feuerwehrverein … (Ortsname)" üblich, je nach Eintragung mit oder ohne den Zusatz "e. V.". Es besteht jedoch die Gefahr, dass Außenstehende Schwierigkeiten haben, zwischen der Feuerwehr als kommunaler Einrichtung und dem Feuerwehrverein zu unterscheiden. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegt ein nichteingetragener Feuerwehrverein vor, wenn die Mitglieder der Feuerwehr eine Kameradschaftskasse anlegen, jedoch ist diese Auffassung nicht unumstritten und hängt von der rechtlichen Regelung in den jeweiligen Bundesländern ab.

Hans-Georg Buck
2025-07-25 00:25:26
Anzahl der Antworten
: 20
In vielen Orten gibt es Feuerwehrvereine, die anders als die kommunalen Freiwilligen Feuerwehren privatrechtlich organisiert sind.
Diese sind in der Regel als gemeinnützig anerkannt und kommen so in den Genuss von Steuervorteilen.
Die Broschüre des Finanzministeriums hilft den vielen Verantwortlichen, aber auch Übungsleiterinnen und Übungsleitern bei Steuerfragen.
Sämtliche Neuerungen, die das Vereinssteuerrecht betreffen, sowie weitere praktische Tipps und Erläuterungen werden in der neuesten Auflage des „Steuerwegweisers für gemeinnützige Vereine und für Übungsleiter/-innen“ anschaulich dargestellt.
Sofern Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Die Anschriften der für die Vereinsbesteuerung zuständigen Finanzämter finden Sie im Anhang 2 dieser Broschüre.
Die Broschüre können Sie als PDF runterladen oder direkt beim Finanzministerium bestellen.
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