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Welche Rechtsform hat ein Feuerwehrverein?

Ursula Lemke
Ursula Lemke
2025-07-24 21:28:00
Anzahl der Antworten : 23
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Ein Feuerwehrverein ist in Deutschland ein Verein zur Förderung des örtlichen Brandschutzes, der in manchen Regionen neben der jeweiligen kommunalen Freiwilligen Feuerwehr besteht. Die Feuerwehrvereine tragen in den einzelnen Regionen unterschiedliche Bezeichnungen. In den mittel- und süddeutschen Bundesländern tragen sie meist denselben Namen wie die Freiwillige Feuerwehr, deren Unterstützung und Förderung sie dienen; sie heißen dann folglich wie die gemeindliche Feuerwehr selbst auch „Freiwillige Feuerwehr … (Ortsname)“ bzw., soweit sie im Vereinsregister eingetragen sind, „Freiwillige Feuerwehr … (Ortsname) e. V.“. Im norddeutschen Raum hingegen ist die Bezeichnung „Feuerwehrförderverein … (Ortsname)“ oder „Feuerwehrverein … (Ortsname)“, wiederum je nach Eintragung mit oder ohne den Zusatz „e. V.“, üblicher. Rechtlich gesehen bestehen gegen die in Mittel- und Süddeutschland geübte Namenspraxis Bedenken, weil hier eine erhebliche Gefahr besteht, dass Außenstehende schwierig unterscheiden können, ob sie mit der Feuerwehr als solcher – also in der Regel einer kommunalen Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit – oder mit einem Feuerwehrverein in Kontakt treten. Selbst wenn man aber dem Bundesfinanzhof im Grunde folgt, so verbirgt sich jedoch zumindest in denjenigen Bundesländern kein nichteingetragener Verein, sondern ein kommunales Sondervermögen hinter der Kameradschaftskasse, in denen die Kameradschaftskasse in einer öffentlich-rechtlichen Feuerwehrsatzung, also in der Satzung der gemeindlichen Feuerwehr selbst, geregelt ist. Da es aber mit Ausnahme Baden-Württembergs insoweit an einer eindeutigen gesetzlichen Regelung fehlt, ist dies für die drei anderen genannten Länder nicht unumstritten.