Welche zwei Arten von Feuerwehr gibt es?

Gabi Gerber
2025-07-25 12:28:29
Anzahl der Antworten
: 14
Es gibt eine Freiwillige Feuerwehr und eine Berufsfeuerwehr.
Eine Freiwillige Feuerwehr ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, mitunter auch einigen hauptamtlichen Kräften zusammensetzt.
Eine Berufsfeuerwehr besteht aus rein hauptamtlichen Einsatzkräften.
In den meisten Städten Deutschlands wird der Brandschutz durch freiwillige Kräfte sichergestellt.
In lediglich knapp über 100 Städten existieren Berufsfeuerwehren.
In allen diesen Städten gibt es zur Verstärkung der Berufsfeuerwehr auch freiwillige Abteilungen.
Auch in Österreich gibt es nur in sechs Landeshauptstädten Berufsfeuerwehren.
Eine Berufsfeuerwehr ist eine öffentliche, kommunale Feuerwehr, die in der Regel nur aus verbeamteten oder fest angestellten Einsatzkräften des Feuerwehrtechnischen Dienstes besteht.

Jessica Heim
2025-07-25 10:47:36
Anzahl der Antworten
: 10
In Deutschland gibt es folgende Arten von Feuerwehren: freiwillige Feuerwehren ohne hauptamtliche Kräfte, freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften, Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehren, Betriebsfeuerwehren, Pflichtfeuerwehren.
Die angeführten Feuerwehren können auch unterteilt werden in öffentliche Feuerwehren, privatrechtliche Feuerwehren.
Eine Freiwillige Feuerwehr ist eine öffentliche Feuerwehr.
Eine Berufsfeuerwehr ist eine öffentliche Feuerwehr, die aus hauptamtlich tätigen Einsatzkräften des feuerwehrtechnischen Dienstes besteht.
Die Werkfeuerwehr ist eine öffentlich-rechtlich anerkannte Feuerwehr zum Schutz von privaten oder öffentlichen Betrieben, von Behörden oder sonstigen Einrichtungen mit haupt- und/oder nebenberuflich tätigen Einsatzkräften.

Evelyne Baumgartner
2025-07-25 09:18:59
Anzahl der Antworten
: 16
Es gibt Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehr. Die freiwillige Feuerwehr kann sich je nach Größe des Ortes in verschiedene Löscheinheiten aufteilen. Die Berufsfeuerwehr wird von beruflichen Kräften gestellt, die verbeamtet sind. Die öffentliche Feuerwehr leistet das gesamte Paket der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr auf ihrem Zuständigkeitsgebiet. Daneben gibt es auch Werkfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren, die firmeninterne Abteilungen sind, die eine Firma auf Grund des Gefahrenpotentiales des Betriebes aufstellen muss oder aufstellt. Eine weitere Art ist die Pflichtfeuerwehr, sie wird aufgestellt, wenn die Gewährleistung der Aufgaben nicht mehr durch die freiwillige Feuerwehr gewährleistet werden kann.