Arbeitsräume im Betrieb müssen Tageslicht und eine Sichtverbindung, also Fenster nach außen, haben. Büroräume für eine Person müssen mindestens 8 Quadratmeter groß sein. Bei jeder weiteren Person weitere 6 Quadratmeter mehr. Ausreichend Tageslicht muss der Arbeitgeber „möglichst“ auch bei Bereitschafts-, Pausenräumen und Kantinen sicherstellen. Ein Computerarbeitsplatz benötigt demnach einen Flächenbedarf von mindestens 8-10 Quadratmetern einschließlich Büromöbel. Bei Großraumbüros ist angesichts der größeren Störfaktoren von mindestens 12-15 Quadratmetern pro Arbeitsplatz auszugehen. Der Arbeitgeber muss für eine „zuträgliche Raumtemperatur“ sorgen. Die ArbStättV verlangt, dass der Arbeitgeber für eine „zuträgliche Raumtemperatur“ sorgen muss. Das Arbeiten am Computer kann eine besondere Gefährdung für die psychische und physische Gesundheit der Beschäftigten darstellen. Der Arbeitgeber muss daher Computerarbeitsplätze immer so organisieren, dass Fehlbeanspruchungen und Gesundheitsgefahren vermieden werden.