Was gehört zur Sicherheit am Arbeitsplatz?

Arndt Funk
2025-07-31 01:07:06
Anzahl der Antworten
: 12
Was gehört zur Sicherheit am Arbeitsplatz?
Das Thema Arbeitsschutz im Büro ist ein echter Dauerbrenner – sowohl mit Blick auf Deine eigene Gesundheit und Sicherheit als auch die Deiner Beschäftigten.
Die Grundlage: das Arbeitsschutzgesetz
Als Arbeitgeber trägst Du Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit Deiner Mitarbeiter.
Grundlegende Anforderungen an den Arbeitsschutz hat der Staat im Arbeitsschutzgesetz festgelegt.
Im Wesentlichen geht es beim Thema Sicherheit am Arbeitsplatz um diese drei Punkte:
Unfälle bei der Arbeit verhüten
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermeiden
Arbeit menschengerecht gestalten
Die Arbeitsstättenverordnung regelt, welche Mindestvorschriften Du als Arbeitgeber beachten musst, um gute Bedingungen zu schaffen.
Der erste Schritt der Umsetzung ist eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung
Mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung kannst Du Mögliche Gefahren im Rahmen der Tätigkeit ermitteln
Maßnahmen einleiten, um Unfällen und Krankheiten vorzubeugen
Eine passende Unterweisung der Mitarbeiter sicherstellen
Eine Überprüfung der Sicherheit am Arbeitsplatz ermöglichen
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet dich als Arbeitgeber sogar dazu, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – Dokumentation inklusive.
Notfallorganisation
Die besten Schutzmaßnahmen bieten zwar keine Garantie dafür, dass Unfälle für immer ausbleiben.
Aber erstens senken sie das Risiko enorm.
Und zweitens bist Du optimal für den Fall der Fälle vorbereitet.
Denn zum Arbeitsschutz gehört auch die betriebliche Notfallorganisation mit diesen Säulen:
Erste Hilfe
Brandschutz
Verlässliche Kenntnisse in diesen Bereichen sind das A und O in eventuellen Notfällen.
Deswegen besteht aus gutem Grund eine jährliche Unterweisungspflicht.

Timo Weis
2025-07-30 23:10:26
Anzahl der Antworten
: 13
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und die Erste Hilfe organisieren.
Sie können dabei auf das Beratungsangebot Ihrer Berufsgenossenschaften zurückgreifen.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte unterstützen Sie bei der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen.
Die Sicherheitsfachkräfte müssen über umfangreiche sicherheitstechnische Fachkenntnisse verfügen.
Sicherheitsbeauftragte sorgen dafür, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und weisen Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin.
Der oder die Sicherheitsbeauftragte ist keine Aufsichtsperson, sondern hat eine beratende Funktion.
Beschäftigt Ihr Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, so müssen Sie mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen.
Sind Ihre Mitarbeiter einer höheren Unfallgefahr ausgesetzt, so empfiehlt sich die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten schon bei weniger als 20 Mitarbeitern.
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten richten einen Arbeitsschutzausschuss ein, der sich über Probleme der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes austauscht, Maßnahmen festlegt und koordiniert.
Dem Arbeitsschutzausschuss gehören in der Regel an: Arbeitgeber oder Führungskräfte des Betriebs, zwei Betriebsratsmitglieder, Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragter.
Die notwendige Qualität der Betreuung ist bei sicherheitstechnischen Diensten gewährleistet, die das Zertifikat der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz vorweisen können.
Die Mindestzahl der Einsatzstunden eines Betriebsarztes ist in den BG-Vorschriften festgelegt.
Die notwendige Zahl der Einsatzstunden einer Sicherheitsfachkraft ist in den BG-Vorschriften festgelegt.
Die Benennung sollte schriftlich und unter Absprache mit dem Betriebsrat/Personalrat erfolgen.
Weiterhin sollten Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den direkten Vorgesetzten einbeziehen.
Die Aus- und Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angeboten.
Die Berufsgenossenschaften bieten die hierfür erforderliche Aus- und Fortbildung an.
Die Berufsgenossenschaften bieten die hierfür erforderliche Aus- und Fortbildung an.
Die notwendige Qualität der Betreuung ist bei sicherheitstechnischen Diensten gewährleistet, die das Zertifikat der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz vorweisen können.

Emmi Wolff
2025-07-30 19:54:14
Anzahl der Antworten
: 11
Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein zentrales Thema für jedes Unternehmen, das seine Mitarbeiter schützen und gesundheitliche Risiken minimieren möchte.
Von der Gefährdungsbeurteilung über Arbeitsschutzmaßnahmen bis hin zur Rolle der Sicherheitsbeauftragten bieten wir Ihnen umfassende Einblicke und praktische Beispiele, die Ihnen helfen, die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Beschäftigten zu fördern.
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