Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und die Erste Hilfe organisieren.
Sie können dabei auf das Beratungsangebot Ihrer Berufsgenossenschaften zurückgreifen.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte unterstützen Sie bei der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen.
Die Sicherheitsfachkräfte müssen über umfangreiche sicherheitstechnische Fachkenntnisse verfügen.
Sicherheitsbeauftragte sorgen dafür, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und weisen Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin.
Der oder die Sicherheitsbeauftragte ist keine Aufsichtsperson, sondern hat eine beratende Funktion.
Beschäftigt Ihr Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, so müssen Sie mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen.
Sind Ihre Mitarbeiter einer höheren Unfallgefahr ausgesetzt, so empfiehlt sich die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten schon bei weniger als 20 Mitarbeitern.
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten richten einen Arbeitsschutzausschuss ein, der sich über Probleme der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes austauscht, Maßnahmen festlegt und koordiniert.
Dem Arbeitsschutzausschuss gehören in der Regel an: Arbeitgeber oder Führungskräfte des Betriebs, zwei Betriebsratsmitglieder, Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragter.
Die notwendige Qualität der Betreuung ist bei sicherheitstechnischen Diensten gewährleistet, die das Zertifikat der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz vorweisen können.
Die Mindestzahl der Einsatzstunden eines Betriebsarztes ist in den BG-Vorschriften festgelegt.
Die notwendige Zahl der Einsatzstunden einer Sicherheitsfachkraft ist in den BG-Vorschriften festgelegt.
Die Benennung sollte schriftlich und unter Absprache mit dem Betriebsrat/Personalrat erfolgen.
Weiterhin sollten Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den direkten Vorgesetzten einbeziehen.
Die Aus- und Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angeboten.
Die Berufsgenossenschaften bieten die hierfür erforderliche Aus- und Fortbildung an.
Die Berufsgenossenschaften bieten die hierfür erforderliche Aus- und Fortbildung an.
Die notwendige Qualität der Betreuung ist bei sicherheitstechnischen Diensten gewährleistet, die das Zertifikat der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz vorweisen können.