Seit 2023 ist der Einsatz von PFOA in Feuerlöschmitteln vollständig verboten.
Seit man die problematischen Eigenschaften von PFOA und PFOS erkannt hat, werden alternativ andere Verbindungen eingesetzt.
Bei PFOA, Perfluornonansäure und Verbindungen mit längeren Kohlenstoffketten spricht man von langkettigen PFCA.
Seit 2020 ist PFOA in der EU verboten.
Das Verbot erstreckt sich auch auf die anderen problematischen PFAS, darunter PFOS, deren Einsatz schon seit 2011 in einer EU-Richtlinie geregelt ist und deren Grenzwerte für Feuerlöschmittel nur noch bis zu 0,001 % des Gewichts betragen.
Schon seit 2022 durfte der Anteil von PFOA nur noch maximal 0,0000025 % des Gewichtes betragen.
Der Einsatz von PFOS ist nur noch mit maximal 0,001 % des Gewichts in Feuerlöschmitteln erlaubt.
PFOA ist seit 2020 in der EU verboten.
Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, dass die C6-basierten PFHxA innerhalb der EU reguliert werden.
Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, dass auch die C6-basierten PFHxA innerhalb der EU reguliert werden.