:

Sind 24-Stunden-Schichten legal?

Natalja Haag
Natalja Haag
2025-05-20 04:02:55
Anzahl der Antworten: 9
24-Stunden-Schichten sind in verschiedenen Branchen und Berufen erlaubt. Häufig finden sich solche Arbeitszeitmodelle in Bereichen wie dem Gesundheitswesen, wo eine kontinuierliche Patientenversorgung rund um die Uhr notwendig ist. Auch Sicherheitsdienste wie Polizei und Feuerwehr arbeiten häufig in 24-Stunden-Schichten, um eine schnelle Reaktionsfähigkeit sicherzustellen. Darüber hinaus sind Industrieunternehmen, die eine kontinuierliche Produktion haben, auf solche Schichtsysteme angewiesen.
Marek Schrader
Marek Schrader
2025-05-16 11:54:34
Anzahl der Antworten: 6
Nur weil Bereitschaftszeit nicht als normale Arbeitszeit gezählt wird, sind 24-Stunden-Dienste überhaupt legal. Eigentlich bedeutet Bereitschaftsdienst nämlich, dass man sich eben nur bereit hält für Notfälle, während man sich im Dienstzimmer ausruht oder schläft. Das entspricht aber überhaupt nicht der Realität, in Wirklichkeit ist man fast die ganze Zeit auf den Beinen.
Juergen Petersen
Juergen Petersen
2025-05-03 00:34:52
Anzahl der Antworten: 6
Die Antwort auf diese Frage liegt in der Bewandtnis der Länge der Schicht. Es gibt bestimmte Situationen und Arbeitsbereiche, in denen eine 24-Stunden-Schicht notwendig ist. Laut dem Arbeitszeitgesetz ist es nämlich erlaubt, die vorgeschrieben Grenze von 10 Stunden Arbeitszeit am Stück zu überschreiten. Das gilt aber nur, wenn „in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst fällt“. Das ist vor allem in Pflegeberufen, Krankenhäusern, der sozialen Arbeit oder auch bei Rettungsdiensten der Fall.
Andreas Bender
Andreas Bender
2025-05-02 23:46:15
Anzahl der Antworten: 7
Unter bestimmten Umständen ist jedoch sogar eine 24-Stunden-Schicht erlaubt. Dies geschieht in der Praxis vor allem in Arbeitsbereichen, in denen Menschen rund um die Uhr versorgt werden müssen. Als Arzt im Krankenhaus, in der Pflege, in der sozialen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, bei der Feuerwehr oder im Rettungsdienst. Rechtlich sind jene Fälle durch § 7 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz abgedeckt. Hier heißt es nämlich, dass die Arbeitszeit eben dann über die Höchstgrenze der 10 Stunden ausgedehnt werden darf, wenn „in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt“.