:

Wann ist es dringend genug, um 112 zu wählen?

Henryk Wulf
Henryk Wulf
2025-05-28 14:16:30
Anzahl der Antworten: 6
Man ruft die 112 an, wenn: ein schwerer Unfall passiert ist. einen Brand melden will. jemand ohnmächtig oder bewusstlos ist. jemand Anzeichen für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall hat. sich jemand schwere Verbrennungen zugezogen hat. jemand sich vergiftet oder einen allergischen Schock hat.
Gesa Karl
Gesa Karl
2025-05-25 04:47:30
Anzahl der Antworten: 7
Grundsätzlich gilt: 110 oder 112 sollte man nur wählen, wenn einer oder mehrere Menschen in Not sind und wenn die Zeit drängt. Es ist also keine Frage, dass diese Notrufnummern bei schweren Verkehrsunfällen oder wenn man gerade eine Straftat beobachtet hat, unbedingt angerufen werden sollten. 112 anrufen bei diesen lebensbedrohlichen Beschwerden: Bewusstseinsstörungen oder -verlust/Ohnmacht. akute Atemnot, zum Beispiel Asthmaanfall. allergischer Schock, zum Beispiel nach Insektenstich oder bei bekannter Allergie. Während die nicht medizinischen Notfälle im Idealfall über die 110 laufen, ruf ich die 112 an: wenn ein schwerer Unfall passierte. jemand ohnmächtig oder bewusstlos ist. jemand Anzeichen für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall hat.
Norbert Neubauer
Norbert Neubauer
2025-05-18 09:15:01
Anzahl der Antworten: 5
Die 112 ist die Nummer für akute und/oder lebensbedrohliche Notfälle, bei denen unmittelbar Hilfe geleistet werden muss: Also bei der medizinischen Notfällen, Technischen Hilfeleistungen (z.B. Verkehrsunfälle) oder bei Bränden. Schwere Verkehrsunfälle mit Verletzten und/oder Eingeklemmten Brände von Fahrzeugen, Gebäuden oder Natur Anzeichen für einen Herzinfarkt (massiver Brustschmerz, Atemnot, kalter Schweiß) Anzeichen für einen Schlaganfall (Sehstörungen, Sprachstörungen, Lähmungen) Bewusstlose Person Allergische Schocks (Bekannte Allergien gegen z.B Erdnüsse, Bienen, Wespen) Verletzungen mit starken Schmerzen und/oder starken Blutungen Schwere Verbrennungen
Elli Beyer
Elli Beyer
2025-05-04 10:39:23
Anzahl der Antworten: 8
Die Notrufnummer 112 ist nur für die Meldung akuter Notfallsituationen, wie z.B. Brände, Unfälle und akute medizinische Notfälle.
Ludmila Gärtner
Ludmila Gärtner
2025-05-04 09:40:10
Anzahl der Antworten: 9
Bei lebensgefährlichen Erkrankungen oder Zuständen wie z.B. Atemnot, starken anhaltenden Schmerzen im Brustkorb, Bewusstlosigkeit oder Krampfanfällen sollten Sie nicht zögern, sofort die Notrufnummer der Feuerwehr 112 zu wählen. Die Leitstelle der Feuerwehr wird Ihnen dann die richtige Hilfe zukommen lassen, je nach Ihrer Meldung nur den Rettungswagen oder (z.B. generell zu Bewusstlosen) auch den Notarzt. Wenn Sie im Falle eines Falles einmal doch nicht wissen, an wen Sie sich wenden sollen, wird man Ihnen unter der Rufnummer 112 bei der Feuerwehr trotzdem immer weiterhelfen können.
Stephanie Ebert
Stephanie Ebert
2025-05-04 09:36:11
Anzahl der Antworten: 8
Wählen Sie die 112 bei Unfällen, bei Bränden oder wenn sich jemand in einer akuten, potentiell sogar lebensbedrohlichen Notlage befindet. Zum Beispiel bei schweren Verletzungen oder Verbrennungen, Bewusstlosigkeit oder Symptomen, die auf einen Schlaganfall hindeuten, zum Beispiel akuten Lähmungen, Seh- oder Sprechstörungen. Auch Anzeichen eines Herzinfarkts, zum Beispiel starke Brustenge, kalter Schweiß, starke Schmerzen, allergischem Schock oder akuter starker Atemnot, zum Beispiel bei einem schweren Asthmaanfall, sind ein Grund die 112 zu wählen. Auch wenn die Situation unklar ist, aber lebensbedrohlich sein könnte, kann die 112 angerufen werden. Im Zweifel lieber einmal zu viel als zu wenig.
Marliese Erdmann
Marliese Erdmann
2025-05-04 08:02:50
Anzahl der Antworten: 5
Mit der Telefonnummer 112 erreicht man den Rettungsdienst. Dieser kann immer dann kontaktiert werden, wenn eine akute Notfallsituation in Bezug auf die Gesundheit vorliegt. Das können zum Beispiel Herzinfarkte, Schlaganfälle, Unfälle, Ohnmacht, allergischer Schock, starke Schmerzen, Verbrennungen oder Asthmaanfälle sein.
Heinz-Georg Hartmann
Heinz-Georg Hartmann
2025-05-04 07:10:12
Anzahl der Antworten: 10
bei einem unkontrollierten Feuer wenn Mensch oder Tier sich in einer Notsituation befinden, aus der sie sich nicht allein wieder befreien können (z.B. im Auto eingeklemmt nach einem Unfall, Kind in Spielgerät festgeklemmt, Person verschüttet, Person kommt nicht mehr alleine aus der Höhe oder Tiefe herunter/heraus, Pferd steckt im Graben fest usw.) wenn etwas Gesundheit und/oder Leben von Menschen oder Tieren gefährdet (z.B. Austritt von Gas oder Chemikalien, Baum droht bei Sturm auf die Straße zu stürzen, ...) wenn etwas droht, große Werte zu zerstören (z.B. im Sturm ein Hausdach beschädigt wird und das Inventar oder die Bausubstanz dann durch eindringendes Wasser geschädigt wird) wenn ein Ereignis akut die Umwelt bedroht (auslaufendes Öl droht in den Graben/See zu laufen usw.) ... oder eben auch dann, wenn ein solches Ereignis zu vermuten ist und auf die Schnelle nicht ausgeschlossen werden kann.