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Wann geht man bei der Feuerwehr in Rente?

Johann Auer
Johann Auer
2025-07-17 11:52:14
Anzahl der Antworten : 10
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Derzeit können die Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen. Künftig soll die Altersgrenze, je nach Laufbahngruppe, bei 61 bzw. 62 Jahren liegen und für den gesamten feuerwehrtechnischen Dienst gelten. Nach aktueller Lage würden in den nächsten zehn Jahren ca. 28 Prozent der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes aufgrund der Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand treten. Durch die Erhöhung der Altersgrenze werde die Balance gehalten zwischen dem notwendigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Systems Feuerwehr und den Anforderungen und Belastungen, die der feuerwehrtechnische Dienst stelle. Viele Sachverständige heben in ihren schriftlichen Stellungnahmen die angestrebte einheitliche Altersgrenze in den NRW-Dienststellen positiv hervor. Der Anteil der Mitarbeitenden aus der Laufbahngruppe 2, die künftig mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen sollen, nehme im reinen Einsatzdienst der Feuerwehren stetig zu. Beamtinnen und Beamte müssten auf Antrag weiterhin die Möglichkeit haben, mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand zu treten. Voraussetzung sei eine langjährige Tätigkeit im Einsatzdienst oder in Leitstellen.
Xaver Thiele
Xaver Thiele
2025-07-09 03:23:02
Anzahl der Antworten : 17
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Die einheitliche Anhebung auf 61 Jahre soll jetzt schrittweise erfolgen. Wer 1966 oder 1967 geboren wurde, für den ändert sich nichts. Die Jahrgänge bis 1970 müssen schrittweise länger arbeiten. Ab dem Jahrgang 1971 gilt: Ruhestand mit 61. Was weiterhin möglich bleiben soll: Dass Feuerwehrleute freiwillig länger arbeiten, bis zu drei Jahre.
Edith Bergmann
Edith Bergmann
2025-07-09 01:20:21
Anzahl der Antworten : 9
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Die Pensionsaltersgrenze wird für Einsatzkräfte der Feuerwehr auf das vollendete 60´ste Lebensjahr gesenkt. Die Regelung tritt sofort mit Bekanntgabe des Gesetztes in Kraft. Der Beschluss gilt für alle Laufbahngruppen. Die hohe physische und psychische Belastung der Einsatzbeamten unter schwierigen Einsatzbedingungen wie Hitze, Kälte, Nässe und Gefahrstoffen sowie fehlende Einsatzmöglichkeiten bei den Städten außerhalb des Einsatzdienstes machen für diese Berufsgruppe einen früheren Ruhestand zwingend nötig. Wer mit 60 meist weit über 30 Jahre sein Leben und seinen Körper für die Gemeinschaft eingesetzt hat, muss in Würde in den Ruhestand gehen dürfen bevor es nicht mehr geht. Die Absenkung der Altersgrenze ist kein Geschenk für die Feuerwehrleute oder eine Bevorzugung gegenüber anderen Vollzugbeamten, denn das Ruhegehalt ist niedriger wie bei der höheren Altersgrenze.
Fred Hiller
Fred Hiller
2025-07-09 00:58:45
Anzahl der Antworten : 9
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Das Rentenalter für Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen wird auf 61 Jahre angehoben. Die Erhöhung erfolgt für die Jahrgänge 1968 bis 1970 schrittweise. Wer 1971 oder später geboren worden sei, für den gelte dann die Altersgrenze 61 Jahre. Die Jahrgänge 1966 und 1967 seien davon noch ausgenommen, für die Jahrgänge 1968 bis 1970 werde die Altersgrenze schrittweise erhöht. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters um ein Jahr von 60 auf 61 vertretbar. Die innenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Julia Höller, sagte, angesichts der besonderen Gefahren und der enormen körperlichen Belastung von Feuerwehrleuten sei es richtig, dass diese früher in den Ruhestand gingen.
Claus-Dieter Reinhardt
Claus-Dieter Reinhardt
2025-07-09 00:02:39
Anzahl der Antworten : 19
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Das Rentenalter für die meisten Berufsfeuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen wird moderat um ein Jahr auf 61 Jahre angehoben. Ursprünglich war eine Anhebung um zwei Jahre von 60 auf 62 geplant. Erst vor wenigen Tagen hatten die Fraktionen von CDU und Grünen einen Kompromiss vereinbart, der nur noch eine Anhebung um ein Jahr vorsieht. Starten soll die Anhebung stufenweise ab dem Geburtsjahrgang 1968. Die Altersgrenze von 61 Jahren bei der Feuerwehr bedeute bereits eine Sonderstellung gegenüber anderen Menschen.
Johanna Straub
Johanna Straub
2025-07-08 23:41:38
Anzahl der Antworten : 11
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In einem Berufsfeld mit so extremen Belastungen heilt man Fachkräftemangel nicht, indem in einem Altersbereich, in dem viele Beamt*innen schon heute die körperlichen Anforderungen nicht mehr oder nur mit größter Mühe voll erfüllen, die Altersgrenze um ein bzw. zwei Jahre angehoben wird. Die sonstigen Mitarbeitenden der kommunalen Verwaltung grundsätzlich bis 67 ihren Dienst verrichten müssen. Es gibt Einsatzbereiche, die sich auf die Fitness der Feuerwehrbeamten auf Dauer auswirkten: die ständige Alarmbereitschaft zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch an Feiertagen oder Stresssituationen, die sich je nach Einsatzlage über mehrere Stunden erstrecken und auch Erlebnisse mit Unfallopfern und Todesfällen, das alles verbunden mit einem sehr hohen Maß an Verantwortung.
Sigmund Jost
Sigmund Jost
2025-07-08 23:18:41
Anzahl der Antworten : 8
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Verbeamtete Personen in den Feuerwehren treten mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem das 61. Lebensjahr vollendet wird. Verbeamtete Personen des feuerwehrtechnischen Dienstes, die vor dem 1. Januar 1968 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Für verbeamtete Personen, die nach dem 31. Dezember 1967 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben: Geburtsjahr Anhebung um Monate auf Alter Jahre + Monate 1968 60 + 3 1969 60 + 6 1970 60 + 9 1971 62 + 0 1971 62 + 0. Grundsätzlich ist dies die Regelaltersgrenze nach § 31 Abs. 2 Landesbeamtengesetz NRW. Für Lehrkräfte, Hochschullehrkräfte, verbeamtete Personen im Polizei- und Justizvollzugsdienst sowie verbeamtete Personen im Einsatzdienst der Feuerwehren gelten besondere Altersgrenzen.