:

Ab welchem ​​Alter kann man der Feuerwehr beitreten?

Ivonne Baur
Ivonne Baur
2025-07-25 23:49:07
Anzahl der Antworten : 16
0
Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr kann man grundsätzlich ab 6 Jahren werden. Ab diesem Alter kann man in der Jugendfeuerwehr seiner Gemeinde aktiv werden und sich mit dem Brandschutz beschäftigen. In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr kann jeder eintreten, der 16 Jahre alt ist und regelmäßig für den Einsatz- und Ausbildungsdienst zur Verfügung steht.
Saskia Scholz
Saskia Scholz
2025-07-22 11:36:03
Anzahl der Antworten : 16
0
Angehörige einer Jugendfeuerwehr müssen das zehnte Lebensjahr vollendet haben. In der Freiwilligen Feuerwehr können für Kinder vom vollendeten sechsten Lebensjahr bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr Kinderfeuerwehren gebildet werden. Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten dürfen sie ab dem vollendeten 16. Lebensjahr auch außerhalb der Jugendfeuerwehr zu Ausbildungsveranstaltungen und im Einsatz zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden.
Magdalene Zander
Magdalene Zander
2025-07-09 01:14:38
Anzahl der Antworten : 14
0
Kinder vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr können in die Kinderfeuerwehr aufgenommen werden. Jugendliche vom vollendeten zehnten, die aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, können in die Jugendfeuerwehr aufgenommen werden. Angehörige der Jugendfeuerwehr dürfen ab dem 16. Lebensjahr auch außerhalb der Jugendfeuerwehr zu Ausbildungsveranstaltungen und im Einsatz zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden.
Hans-J. Zeller
Hans-J. Zeller
2025-07-09 00:16:29
Anzahl der Antworten : 11
0
Die Altersbegrenzung liegt in Nordrhein-Westfalen einheitlich bei der Vollendung des 67. Lebensjahres, also beim 67. Geburtstag. Die Altersgrenze für die Einsatzabteilung ist in § 9 Abs. 1 Nr. 1 VOFF NRW festgelegt. Die Altersgrenze für die Einsatzabteilung liegt demnach – gesundheitliche Eignung vorausgesetzt – unabhängig vom Rentenstatus des Feuerwehrangehörigen bei der Vollendung des 67. Lebensjahres, also beim 67. Geburtstag. Ein gesundheitlich einsatzdiensttauglicher Feuerwehrangehöriger, der z. B. im Alter von 63 Jahren Rentner wird, kann problemlos bis zum 67. Geburtstag in der Einsatzabteilung verbleiben.
Mehmet Braun
Mehmet Braun
2025-07-08 22:39:21
Anzahl der Antworten : 19
0
Wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind, Freude am Gemeinschaftserlebnis haben und sich ehrenamtlich für den Nächsten engagieren wollen, dann sind Sie bei der Feuerwehr willkommen. Die Jugendfeuerwehr ist eine Option für jüngere Interessierte. Nein – selbstverständlich nicht, die Gemeinde übernimmt alle für den Feuerwehrdienst anfallenden Kosten.