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Wie lange kann man aktiv in der Feuerwehr sein?

Ulla Oswald
Ulla Oswald
2025-08-05 08:04:29
Anzahl der Antworten : 23
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Feuerwehrangehörige können wegen der vielfachen Belastungen maximal bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres aktiven Dienst in der Feuerwehr tun. Die von Staatssekretär Werner Koch in Bad Homburg vorgestellte Sonderregelung öffnet die Mitwirkung in bestimmten Bereichen, die körperlich weniger anspruchsvoll sind, nun bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Sie gilt für Feuerwehrangehörige, in der Ehren- und Altersabteilung, und altersbegrenzt ab der Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. nach Übertritt in die Ehren- und Altersabteilung bis längstens zur Vollendung des 70. Lebensjahres. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Aufgaben des Einsatzdienstes. Die Feuerwehrangehörigen in der Ehren- und Altersabteilung können diese Aufgaben freiwillig und ehrenamtlich übernehmen, soweit sie hierfür die entsprechenden Vorkenntnisse besitzen sowie persönlich, geistig und körperlich geeignet sind.
Bernadette Michel
Bernadette Michel
2025-07-24 12:43:01
Anzahl der Antworten : 13
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Im Fünften Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzes ist die Altersgrenze für den aktiven Dienst in der freiwilligen Feuerwehr neu geregelt und auf das 67. Lebensjahr angehoben worden. Zunächst war in Rheinland-Pfalz vorgesehen, dass der aktive Dienst grundsätzlich mit dem 63. Lebensjahr endet. Die kommunalen Entscheidungsträger hätten dann über Einzelfallentscheidung oder Bestimmung in der Hauptsatzung regeln können, von dieser Altersgrenze nach oben abzuweichen. 63 ist heutzutage auch kein Alter. Es reicht ein formloser Antrag auf Wiederaufnahme verbunden mit einer Selbsterklärung, dass die erforderlichen Anforderungen erfüllt werden.
Fabian Bode
Fabian Bode
2025-07-17 23:54:01
Anzahl der Antworten : 9
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Seit Juli dieses Jahres dürfen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren bis 65 aktiv dabei sein. Hans Eder ist der Meinung, dass der gesundheitliche Zustand, also die tatsächliche Diensttauglichkeit, und die eigene Einschätzung des Feuerwehrmannes oder der -frau darüber entscheiden sollten, ob jemand aus dem aktiven Dienst ausscheidet oder nicht. Ein älteres Feuerwehrmitglied müsse ja nicht unbedingt Atemschutzgeräteträger sein. Es gibt viele andere Aufgaben, die ein Älterer übernehmen und damit die Jüngeren entlasten kann. Außerdem könne man die Älteren aus den nächtlichen Alarm-Schleifen herausnehmen. Denn sie sind ja am Tag verfügbar, wenn viele Junge nicht können. Alle drei Trostberger, Hans Eder, Siegfried Escher und Werner Brem, sind sich einig, dass die Erhöhung der Altersgrenze ein erster Schritt in die richtige Richtung war. Auch Kommandant Hans-Peter Heimbach würde sich freuen, wenn er noch längere Zeit auf seine erfahrenen Leute zurückgreifen könnte.
Arno Ehlers
Arno Ehlers
2025-07-09 02:51:52
Anzahl der Antworten : 12
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Die Altersbegrenzung liegt in Nordrhein-Westfalen einheitlich bei der Vollendung des 67. Lebensjahres, also beim 67. Geburtstag. Die Altersgrenze für die Einsatzabteilung ist in § 9 Abs. 1 Nr. 1 VOFF NRW festgelegt. Dort wird Bezug genommen auf die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung nach § 35 SGB VI; § 35 S. 2 SGB VI lautet: „Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.“ Die Altersgrenze für die Einsatzabteilung liegt demnach – gesundheitliche Eignung vorausgesetzt – unabhängig vom Rentenstatus des Feuerwehrangehörigen bei der Vollendung des 67. Lebensjahres, also beim 67. Geburtstag. Ein gesundheitlich einsatzdiensttauglicher Feuerwehrangehöriger, der z. B. im Alter von 63 Jahren Rentner wird, kann problemlos bis zum 67. Geburtstag in der Einsatzabteilung verbleiben.
Hilda Klose
Hilda Klose
2025-07-08 22:31:46
Anzahl der Antworten : 8
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Feuerwehrleute in Niedersachsen können künftig bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres aktiv an Einsätzen teilnehmen. Mit der Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre können Feuerwehrleute in Niedersachsen künftig 4 Jahre länger im aktiven Dienst bleiben als bisher. Den Mitgliedern der Einsatzabteilungen ist es zukünftig auch möglich, ab dem Tag der Vollendung des 55. Lebensjahres ohne Angabe von Gründen in die Altersabteilung überzutreten.
Georgios Riedel
Georgios Riedel
2025-07-08 21:33:26
Anzahl der Antworten : 13
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Das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz legt fest, dass der ehrenamtliche Feuerwehrdienst mit der Vollendung des 60. Lebensjahres endet. Auf Antrag kann das Feuerwehr-Dienstzeitende bis zum vollendeten 65. Lebensjahr hinausgeschoben werden. Die Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren legt fest, dass für den Feuerwehrdienst nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden dürfen. Der Antrag ist bei der Gemeinde zu stellen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat sich vor der Entscheidung über die Verlängerung der Feuerwehrdienstzeit einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Wird der Antrag positiv beschieden, besteht der Versicherungsschutz durch die UKH in vollem Umfang einschließlich der Mehrleistungen.