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Wie alt werden Feuerwehrleute?

Tamara Krug
Tamara Krug
2025-08-30 14:53:50
Anzahl der Antworten : 11
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Wer 1971 oder später geboren wurde, für den gilt dann die Altersgrenze 61 Jahre. Die Jahrgänge 1966 und 1967 sind noch ausgenommen, für die Jahrgänge 1968 bis 1970 wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. Angesichts der besonderen Gefahren und der enormen körperlichen Belastung ist es richtig, dass Feuerwehrleute früher in den Ruhestand gehen. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters um ein Jahr, von 60 auf 61, vertretbar. Auch den Wunsch nach einer freiwilligen Verlängerung über die Regelaltersgrenze hinaus haben wir aufgegriffen. Bis zu drei Jahre können Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes länger arbeiten. Es wird moderat um ein Jahr auf 61 Jahre angehoben. Sie wird moderat um ein Jahr auf 61 Jahre angehoben. Schließlich hält sie auch dem Vergleich mit Polizeivollzugsbeamten stand.
Andreas Bender
Andreas Bender
2025-08-21 17:30:03
Anzahl der Antworten : 16
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Das Rentenalter für Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen wird auf 61 Jahre angehoben. Die Jahrgänge 1966 und 1967 seien davon noch ausgenommen, für die Jahrgänge 1968 bis 1970 werde die Altersgrenze schrittweise erhöht. Wer 1971 oder später geboren worden sei, für den gelte dann die Altersgrenze 61 Jahre. Die innenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Julia Höller, sagte, angesichts der besonderen Gefahren und der enormen körperlichen Belastung von Feuerwehrleuten sei es richtig, dass diese früher in den Ruhestand gingen. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters um ein Jahr von 60 auf 61 vertretbar. Die beiden nordrhein-westfälischen Regierungsparteien CDU und Grüne haben sich darauf verständigt, das Rentenalter für Feuerwehrleute um ein Jahr auf 61 Jahre anzuheben. Ursprünglich war eine Anhebung um zwei Jahre auf 62 im Gespräch gewesen.
Theresa Dietz
Theresa Dietz
2025-08-19 11:58:35
Anzahl der Antworten : 14
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Die Arbeitsbedingungen unterscheiden sich erheblich von denen des Einsatzdienstes. Es gibt zahlreiche Studien, die eine durchschnittliche Lebenserwartung im Einsatzdienst von gerade einmal 65 Jahren belegen. Für diese Mitarbeitenden ist es ein hartes Brett, diesen Belastungen bis zum 60. Lebensjahr standzuhalten, das gelingt nicht allen. Der Anteil dieser Stellen hat sich in den vergangenen 30 Jahren mehr als verdoppelt. Dagegen stagniert die Anzahl der Feuerwehrleute im operativen Einsatzdienst. Wer permanent beispielsweise im Ministerium, in der Bezirksregierung, am Institut der Feuerwehr oder im Tagesdienst auf der Feuerwache seinen Dienst versieht, dort prüft, entwickelt, überwacht, ausbildet, beaufsichtigt, der macht ohne Zweifel eine wichtige Arbeit. Aber mit den Belastungen der klassischen Feuerwehrarbeit hat das rein gar nichts zu tun. In anderen Branchen beginnt der Ruhestand unter solchen Bedingungen erst Jahre später. Diese eklatanten Unterschiede in Belastung und Besoldung werden bei der geplanten laufbahnbezogenen Anhebung der Lebensarbeitszeit nicht annähernd berücksichtigt.
Domenico Schaller
Domenico Schaller
2025-08-12 07:22:21
Anzahl der Antworten : 12
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Das Rentenalter für die meisten Berufsfeuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen wird moderat um ein Jahr auf 61 Jahre angehoben. Die Altersgrenze von 61 Jahren bei der Feuerwehr bedeute bereits eine Sonderstellung gegenüber anderen Menschen. Ursprünglich war eine Anhebung um zwei Jahre von 60 auf 62 geplant. Starten soll die Anhebung stufenweise ab dem Geburtsjahrgang 1968. Die Einsätze erfolgten regelmäßig unter widrigsten äußeren Bedingungen und seien mit vielfältigen Risiken für Leben und Gesundheit verbunden. Die Feuerwehrleute seien besonders belastet, weil sie zu jeder Tages- und Nachtzeit eingesetzt werden könnten und in schwierigen Situationen unter physischem und psychischem Druck schnell und verantwortlich agieren müssten.
Centa Fuhrmann
Centa Fuhrmann
2025-07-31 07:08:13
Anzahl der Antworten : 11
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Derzeit können die Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen. Künftig soll die Altersgrenze, je nach Laufbahngruppe, bei 61 bzw. 62 Jahren liegen und für den gesamten feuerwehrtechnischen Dienst gelten. Nach aktueller Lage würden in den nächsten zehn Jahren ca. 28 Prozent der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes aufgrund der Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand treten. Viele Beamtinnen und Beamte könnten schon heute die körperlichen Anforderungen nicht mehr oder nur mit größter Mühe voll erfüllen. Feuerwehrleute hätten seit jeher eine erhöhte Wochenarbeitszeit, derzeit seien es im Durchschnitt 48 Stunden, das seien sieben mehr als in der allgemeinen Verwaltung. Es sei allgemein anerkannt, dass die körperlichen Fähigkeiten im Laufe des Arbeitslebens abnehmen, auch Feuerwehrleute hätten vom 50. Lebensjahr an häufiger z.B. mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen oder anderen inneren Krankheiten zu tun. Die Anforderungen an Feuerwehrleute blieben unverändert hoch, der Zeitdruck nehme nicht ab, die Leiter werde nicht niedriger, das Feuer brenne nicht langsamer oder weniger heiß.
Helmut Herbst
Helmut Herbst
2025-07-30 03:35:17
Anzahl der Antworten : 15
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Im Fünften Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzes ist die Altersgrenze für den aktiven Dienst in der freiwilligen Feuerwehr neu geregelt und auf das 67. Lebensjahr angehoben worden. Zunächst war in Rheinland-Pfalz vorgesehen, dass der aktive Dienst grundsätzlich mit dem 63. Lebensjahr endet. Die kommunalen Entscheidungsträger hätten dann über Einzelfallentscheidung oder Bestimmung in der Hauptsatzung regeln können, von dieser Altersgrenze nach oben abzuweichen. Wir haben in den letzten Jahren erlebt, dass es eine Nachfrage gibt, über das 63. Lebensjahr im aktiven Dienst der Feuerwehr weitermachen zu wollen, – 63 ist heutzutage auch kein Alter! – und uns mit der Möglichkeit des Dienstes im rückwärtigen Bereich durch den Beitritt in die sogenannte Alterskameradschaft beholfen. Ich bin sehr froh, dass bei all unseren Anstrengungen, auf der einen Seite Neumitglieder zu werben und auf der anderen Seite erfahrene Kameradinnen und Kameraden zu halten, diese Möglichkeit des aktiven Dienstes bis zum 67. Lebensjahr nun per Gesetz besteht. Es reicht ein formloser Antrag auf Wiederaufnahme verbunden mit einer Selbsterklärung, dass die erforderlichen Anforderungen erfüllt werden.
Adam Kaufmann
Adam Kaufmann
2025-07-22 18:03:41
Anzahl der Antworten : 13
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Eine ältere Studie kommt zum Schluss, dass Feuerwehrleute eine durchschnittliche Lebenserwartung von gerade einmal 65 Jahren haben. Grund dafür sind Pläne, das Eintrittsalter für die Rente für Feuerwehrleute von 60 auf bis zu 62 Jahre anzuheben. Durch den Kontakt mit giftigen Chemikalien erkranken sie laut mehrerer Studien auch häufiger an Krebs. Wer bei der Feuerwehr arbeitet gilt als überdurchschnittlich belastet, vor allem durch die harte körperliche Arbeit sowie die langen und wechselnden Schichten. Auf internationaler Ebene dürfen sie sich häufig schon mit 55 Jahren in den Ruhestand verabschieden.
Lydia Marx
Lydia Marx
2025-07-09 00:28:54
Anzahl der Antworten : 11
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Dass Feuerwehrleute freiwillig länger arbeiten, bis zu drei Jahre. Wer 1966 oder 1967 geboren wurde, für den ändert sich nichts. Die Jahrgänge bis 1970 müssen schrittweise länger arbeiten. Ab dem Jahrgang 1971 gilt: Ruhestand mit 61.