Wer befördert Feuerwehrleute?

Bertram Lorenz
2025-07-28 17:31:15
Anzahl der Antworten
: 9
Nach Ermessen des örtlichen Wehrführers kann eine Beförderung zum Oberfeuerwehrmann erfolgen.
Für die Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann wird die Ausbildung zum Truppführer benötigt.
Der Dienstgrad Oberlöschmeister steht für erfahrene Truppführer offen, der Dienstgrad Hauptlöschmeister für besonders erfahrene Truppführer.
Die Beförderung zum Brandmeister erfolgt nach dem Besuch des Gruppenführerlehrgangs,
ebenso die Beförderung zum Oberbrandmeister nach erfolgreichem Besuch des Zugführerlehrgangs.
Schlussendlich kann mit absolviertem Lehrgang Führer von Verbänden die Beförderung zum Hauptbrandmeister erfolgen.
Die Voraussetzungen für die Beförderungen Rheinland-Pfalz sind in der Feuerwehrverordnung genannt.

Eric Geißler
2025-07-14 19:00:58
Anzahl der Antworten
: 13
Beförderung zum/r Oberfeuerwehrmann/-frau und eine Gesamt-Dienstzeit von 15 Jahren.
Mindestens einjährige Dienstzeit als Oberfeuerwehrmann/-frau notwendig.
Mindestens einjährige Dienstzeit als LöschmeisterIn notwendig.
Fünfjährige Dienstzeit als OberlöschmeisterIn notwendig.
Mindestens einjährige Dienstzeit als OberlöschmeisterIn notwendig.
Mindestens zweijährige Dienstzeit als BrandmeisterIn.
Mindestens zweijährige Dienstzeit als Oberbrandmeister.
Abgeschlossene TruppführerInnen-Ausbildung und vierjährige Dienstzeit als Feuerwehrmann/-frau.
Abgeschlossene GruppenführerInnen-Ausbildung und mindestens einjährige Dienstzeit als Oberfeuerwehrmann/-frau.
Abgeschlossene ZugführerInnnen-Ausbildung und mindestens einjährige Dienstzeit als OberlöschmeisterIn.