Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten über Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände und Explosionen sowie zum Verhalten im Gefahrfall zu unterweisen. Dies ergibt sich aus § 10 Arbeitsschutzgesetz sowie § 4 DGUV Vorschrift 1.
Die Unterweisung sollte mindestens einmal jährlich stattfinden und sollte unter anderem die Abläufe für Notfälle, Fluchtwege und den Umgang mit Feuerlöschern umfassen.
Zusätzlich sollten regelmäßig Brandschutzübungen stattfinden, um Panik und Fehlverhalten im Ernstfall zu vermeiden.
Diese Übungen sollten das Auslösen des Alarms, die Brandbekämpfung und die geordnete Flucht umfassen.
Dadurch können die Beschäftigten auf Brandsituationen vorbereitet werden und im Notfall Leben retten.
Die Unterweisung und die Übungen tragen dazu bei, dass die Beschäftigten im Brandfall richtig handeln und die notwendigen Schritte zur Rettung und zur Brandbekämpfung unternehmen können.
Dabei sollten sie auch die Standorte von Brandmeldern, Feuerlöschern, Löschdecken oder Löschschläuchen kennen und wissen, wie sie diese Geräte bedienen können.
Außerdem sollten sie die Notausgänge, Fluchtwege und Sammelplätze kennen, um im Brandfall schnell und sicher aus dem Gebäude zu kommen.
Die jährliche Unterweisung und die regelmäßigen Übungen sind wichtig, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten und um im Brandfall schnell und effektiv zu handeln.
Durch diese Maßnahmen kann die Zahl der Brandopfer und der Sachschäden minimiert werden.
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten auch sicherstellen, dass die Beschäftigten die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben, um im Brandfall richtig zu handeln.
Dazu gehört auch die Kenntnis der Brandschutz-Symbole und der Bedienung der Feuerlöscher und anderer Geräte zur Brandbekämpfung.
Die Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfer sollten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beim Brandschutz unterstützen und sicherstellen, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um Brände zu vermeiden und im Brandfall schnell und effektiv zu handeln.
Durch die Kombination von Unterweisung, Übungen und der Unterstützung durch die Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfer kann die Sicherheit der Beschäftigten im Brandfall maximiert werden.