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Was passiert, wenn der Brandschutz nicht eingehalten wird?

Andreas Bender
Andreas Bender
2025-07-16 20:22:20
Anzahl der Antworten : 16
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Die finanziellen Folgen von Brandschutzmängeln liegen auf der Hand. Die Mangelbeseitigung kostet in der Regel überproportional mehr, als der Aufwand für die korrekte Ausführung von Anfang an. Die sicherheitstechnischen Folgen betreffen oft den Personenschutz, da die bauordnungsrechtlich geforderten Schutzziele aufgrund des Mangels nicht oder nur zum Teil erfüllt werden. Die haftungstechnischen Folgen eines Brandschutzmangel(s) beziehen sich u. a. darauf, dass der Verursacher des Mangels für diesen haftet und die damit verbundenen finanziellen aber auch sicherheitstechnischen Risiken trägt. Die rechtliche Dimension eines Brandschutzmangel(s) kann sehr unterschiedliche Züge annehmen. Aus dem Mangel können etwa privatrechtliche aber auch strafrechtliche Ansprüche entstehen.
Krystyna Linke
Krystyna Linke
2025-07-16 20:17:14
Anzahl der Antworten : 17
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Wer als Arbeitgeber hiernach etwa die wichtige Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert, muss mit einem Bußgeld-Regelsatz von 3.000 Euro rechnen. Werden "Arbeiten beim Auftreten einer unmittelbaren erheblichen Gefahr durch den Arbeitgeber nicht eingestellt", beträgt das Bußgeld regelmäßig sogar 5.000 Euro. Dies betrifft beispielsweise nicht funktionierende Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscheinrichtungen und Sicherheitsbeleuchtung. Werden Sicherheitseinrichtungen "nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise geprüft und gewartet", kann das zu einem Bußgeld von 1.000 Euro führen. Wenn "Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge nicht freigehalten" werden, liegt das Bußgeld in der Regel sogar bei 2.000 Euro. Hierzu werden als konkrete Beispiele "das teilweise oder vollständige Verstellen mit Waren oder Gegenständen und das unzulässige Blockieren und Verschließen von Türen im Verlauf eines Fluchtweges" angeführt. Und auch wenn eine "Vorkehrung für Flucht und Rettung fehlt", wenn also die Erstellung und Bekanntgabe eines Flucht- und Rettungsplans nicht erfolgt, droht ein Bußgeld von ebenfalls 2.000 Euro.
Guiseppe Eckert
Guiseppe Eckert
2025-07-16 19:22:21
Anzahl der Antworten : 17
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Wenn diese Gesetze nicht eingehalten werden, geht der Arbeitgeber nicht seiner Fürsorgepflicht nach. Dabei ist zu betonen, dass hier nicht das Unternehmen haftet, sondern der Geschäftsführer. Außerdem kann es durch das Verletzen dieser Pflicht zu Problemen mit der Versicherung kommen. Diese kann nämlich argumentieren, dass nicht alle Richtlinien zum Arbeitsschutz eingehalten wurden und daher der Arbeitgeber selbst haftet. Dabei geht es dann nicht nur um Sach-, sondern auch um Personenschäden. Doch die Missachtung der Pflicht kann nicht nur im Brandfall negative Konsequenzen haben. Denn von Zeit zu Zeit wird der Arbeitsschutz in Unternehmen überprüft und wenn dort Mängel verzeichnet werden, kann auch das zu erheblichen Konsequenzen wie Bußgeldern führen. Um also das Risiko einer Anzeige oder hohen Schäden im Brandfall zu vermeiden, sollten Sie die Pflicht der betrieblicher Brandschutzhelfer auszubilden nicht vernachlässigen und entsprechend dokumentieren! Denn der Aufwand einer solchen Schulung ist wesentlich geringer als die Verhandlungen mit der Versicherung oder gar der Neuaufbau des Firmensitzes.
Karin Hübner
Karin Hübner
2025-07-16 18:43:11
Anzahl der Antworten : 14
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Ein Brand kann nicht nur erhebliche materielle Schäden verursachen und Menschenleben gefährden, sondern hat oftmals auch gravierende Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Verantwortlichkeiten können sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. Im strafrechtlichen Sinne kann bei einem Brand eine Verantwortlichkeit wegen Fahrlässigkeit in Betracht kommen, wenn nachweisbar ist, dass notwendige und zumutbare Brandschutzmaßnahmen nicht eingehalten wurden. Zivilrechtlich kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen, wenn durch den Brand Personen verletzt oder das Eigentum Dritter beschädigt wird. Unternehmen könnten aufgrund unzureichender Sicherheitsvorkehrungen oder mangelhafter Einhaltung der Brandschutzvorschriften haftbar gemacht werden. Die Beweislast, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden, liegt beim Unternehmen.
Centa Voigt
Centa Voigt
2025-07-16 17:56:44
Anzahl der Antworten : 14
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Wenn die Mängel nicht rasch beseitigt werden, kann sogar eine Betriebsschließung drohen. Als letzte Maßnahme bei schweren Verstößen gegen den Brandschutz kann ein Betrieb auch umgehend geschlossen werden. Ein mit Gegenständen verstopfter oder sogar verschlossener Rettungsweg kann eine tödliche Falle darstellen, wie man immer wieder bei Großbränden in Diskotheken feststellen muss. Dann wird die Feuerwehr behindert, wenn nachts ein Brand entsteht und sie ins Gebäude muss. Wenn zum Beispiel eine Brandmeldeanlage ausgefallen ist, die für den Betrieb notwendig ist, müssen die Besitzer einen 24-Stunden-Wachdienst im betroffenen Gebäude einrichten, bis Abhilfe geschaffen wurde.