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Wie hoch ist die Altersgrenze für die Feuerwehr in Niedersachsen?

Ilona Marquardt
Ilona Marquardt
2025-08-10 13:46:00
Anzahl der Antworten : 18
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Zwangsläufig wird der aktive Einsatzdienst für Feuerwehrleute mit 67 Jahren in Niedersachsen beendet. Nicht jeder Feuerwehrangehörige fühlt sich mit 67 Jahren nicht mehr einsatztauglich. In einigen Gemeinden/ Städten ist der Alterdurchschnitt recht hoch. Fraglich ist, ob die Träger der Feuerwehr auf soviel Kompetenz und Erfahrung verzichten können, nur weil es gesetzlich so geregelt ist. Ferner finden sich auch viele Führungskräfte in dieser Altersklasse. Eine gesetzlich Höchstaltersgrenze ist nicht mehr zeitgemäß. Im Bezug auf die rückläufigen Mitgliederzahlen und die zunehmend schwerere Gewinnung von ehrenamtlichen Helfern könnte mit dieser Aufhebung der Altersgrenze entgegen gewirkt werden. Ich finde, das die Altersgrenze aufgehoben werden muss und es jedem freistehen sollte, wie lange er das Ehrenamt ausführen kann oder möchte.
Friederike Jansen
Friederike Jansen
2025-08-04 13:14:42
Anzahl der Antworten : 11
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Feuerwehrleute werden bei den Freiwilligen Feuerwehren mit 67 Jahren aus dem aktiven Dienst verabschiedet, weil sie in diesem Alter in der Regel den Anforderungen beim Löschen - Retten - Bergen - Schützen körperlich nicht mehr gewachsen sind. Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung endet spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Ausnahmen bei der Altersgrenze sind aus versicherungstechnischen Gründen nicht vorgesehen. Ein Mitglied der Einsatzabteilung kann, wenn die Freiwillige Feuerwehr eine Altersabteilung hat, ab dem Tag der Vollendung des 55. Lebensjahres ohne Angabe von Gründen in die Altersabteilung übertreten. Das Mindestalter ist 55 Jahre. Gesetzliche Regelung findet man im § 12 des NBrandSchG.
Gerti Kellner
Gerti Kellner
2025-07-28 10:49:27
Anzahl der Antworten : 18
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Nach dem derzeit gültigen Brandschutzgesetz in Niedersachsen müssen Feuerwehrfrauen und -Männer nach der Vollendung des 67. Lebensjahres aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Auf eigenen Wunsch können Mitglieder der Einsatzabteilung bereits ab dem 55. Lebensjahr aus dem aktiven Feuerwehrleben ausscheiden. Sie werden dann in die Altersabteilung übernommen. Aber auch Feuerwehrmitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv sein können, gehören dieser Abteilung an.
Georg Bender
Georg Bender
2025-07-17 20:17:17
Anzahl der Antworten : 9
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Bisher war mit 63 Schluss, doch künftig dürfen Feuerwehrleute bis zum Alter von 67 Jahren zum Löschschlauch greifen. Der Landtag in Hannover hat am Mittwoch die Altersgrenze angehoben. Feuerwehrleute im Einsatz – demnächst bis 67 Jahre.
Christoph Rausch
Christoph Rausch
2025-07-17 19:21:32
Anzahl der Antworten : 19
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Feuerwehrleute in Niedersachsen können künftig bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres aktiv an Einsätzen teilnehmen. Mit der Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre können Feuerwehrleute in Niedersachsen künftig 4 Jahre länger im aktiven Dienst bleiben als bisher. Den Mitgliedern der Einsatzabteilungen ist es zukünftig auch möglich, ab dem Tag der Vollendung des 55. Lebensjahres ohne Angabe von Gründen in die Altersabteilung überzutreten.
Heinz-Jürgen Weis
Heinz-Jürgen Weis
2025-07-17 16:47:59
Anzahl der Antworten : 7
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Kernpunkt ist die Anhebung der Altersgrenze für die Zugehörigkeit in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr: Künftig kann bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr verrichtet werden. Auf diese Weise sollen vor allem die Einsatzabteilungen im ländlichen Raum gestärkt werden. Insgesamt gibt es in Niedersachsen rund 3.285 Ortsfeuerwehren mit zirka 124.800 ehrenamtlichen Mitgliedern. Das geänderte Brandschutzgesetz sieht im neuen Paragrafen 32a außerdem eine bessere Absicherung für Feuerwehrangehörige bei Unfällen vor, die nicht durch die Feuerwehr-Unfallkasse abgedeckt sind. Weitere Neuerungen sind Präzisierungen bei der Gutschrift von Arbeitszeiten und der Entgeltfortzahlung sowie bei den Entschädigungsansprüchen. Diese Regelungen sind auch auf ehrenamtliche Führungskräfte und Funktionsträger in der Kreisfeuerwehr und auch für ehrenamtliche Feuerwehrführungskräfte des Landes anzuwenden.